Die Technische Regel ist nach einstimmigem Beschluss des ABAS nun vorab veröffentlicht und kann bis zur Bekanntmachung im GMBI abgerufen werden. Nachtrag 08.02.21: Die TRBA wurde inzwischen im Amtsbaltt veröffentlicht.
Die TRBA 255 hat das Ziel, Beschäftigte im Gesundheitswesen zu schützen und legt in pandemischen Situationen spezielle Arbeitsschutz-Maßnahmen fest, die die Ausbreitung von Viren minimieren und auch dazu beitragen sollen, die Funktion des Gesundheitswesens aufrecht zu erhalten.
Der ABAS berät das BMAS in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu biologischen Arbeitsstoffen auf der Grundlage der Biostoffverordnung, §19. Seitens der KAN gehört Dr. Anja Vomberg als Vertreterin der Wissenschaft diesem Ausschuss an.