Technische Regel zu COVID-19 im Gesundheitsdienst

Ineinandergreifende Zahnräder, die mit Rule, Regulation, Guideline beschriftet sind. © EtiAmmos - stock.adobe.com

Ein Sonder-Arbeitskreis unter dem Dach des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat in intensiver Arbeit in den vergangenen Monaten die TRBA 255 „Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventablen respiratorischen Viren mit pandemischem Potenzial im Gesundheitsdienst“ erarbeitet.

Die Technische Regel ist nach einstimmigem Beschluss des ABAS nun vorab veröffentlicht und kann bis zur Bekanntmachung im GMBI abgerufen werden. Nachtrag 08.02.21: Die TRBA wurde inzwischen im Amtsbaltt veröffentlicht.

Die TRBA 255 hat das Ziel, Beschäftigte im Gesundheitswesen zu schützen und legt in pandemischen Situationen spezielle Arbeitsschutz-Maßnahmen fest, die die Ausbreitung von Viren minimieren und auch dazu beitragen sollen, die Funktion des Gesundheitswesens aufrecht zu erhalten.

Der ABAS berät das BMAS in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu biologischen Arbeitsstoffen auf der Grundlage der Biostoffverordnung, §19. Seitens der KAN gehört Dr. Anja Vomberg als Vertreterin der Wissenschaft diesem Ausschuss an.

TBA 255 „Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventablen respiratorischen Viren mit pandemischem Potenzial im Gesundheitsdienst“