Pelletlagerung: Sicherheitslücke geschlossen

Transformation vom Baum zu Holzpellets © Antonio Gravante - stock.adobe.com

Im April 2019 wurde die deutsche Version der EN ISO 20023 „Biogene Festbrennstoffe — Sicherheit von Pellets aus biogenen Festbrennstoffen — Sicherer Umgang und Lagerung von Holzpellets in häuslichen und anderen kleinen Feuerstätten“ veröffentlicht.

Die Norm beschreibt Anforderungen an die gesamte Lieferkette von der Beladung von Transportfahrzeugen bis zur Lieferung an das Lager der Endverbraucher. Sie übernimmt zahlreiche Anforderungen der VDI-Richtlinie 3464 „Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher“, die bereits 2015 federführend vom Deutschen Pelletinstitut und unter Mitwirkung der KAN erstellt wurde.

Vor dem Hintergrund, dass in Europa zwischen 2002 und 2011 mehrere tödliche Unfälle durch CO-Vergiftungen aufgetreten sind, beschreibt die EN ISO 20023 konkrete Anforderungen an die sichere Gestaltung von Lagerräumen. Eine besondere Rolle kommt dabei einer ausreichenden Lagerbelüftung zu. Die Norm sieht vor, dass die Übereinstimmung mit wesentlichen Sicherheitsanforderungen nach der Ersteinrichtung des Lagers durch ein Abnahmeprotokoll des Lagerbauers bestätigt wird. Die Norm behandelt ebenfalls das sichere Betreten von Lagern (CO-Messungen etc.) und berücksichtigt damit auch Bedürfnisse der Endverbraucher, die oftmals über kein vertieftes Fachwissen in diesem Bereich verfügen.

Die Norm ist in Deutschland im Zusammenspiel mit den derzeit teilweise noch in Überarbeitung befindlichen Feuerungsverordnungen der Bundesländer anzuwenden.

Die EN ISO 20023 ist Teil einer größeren Normenreihe, zu der auch Normen für große Pelletlager über 100 t gehören. Anforderungen an die technische Sicherheit von Heizkesseln bis 500 kW wurden jüngst in der EN 303-5 neu festgelegt. Zusätzlich hat die DGUV 2017 die Fachbereichs-Information „Kohlenmonoxid bei Transport und Lagerung von Holzpellets im gewerblichen Gebrauch“ herausgebracht.