Neue EU-Arbeitsbehörde

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EU-Parlament und Rat haben im Juni mit der Verordnung (EU) 2019/1149 die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (European Labour Authority– ELA) auf den Weg gebracht.

Sie wird ihren Sitz in Bratislava haben und soll bis 2024 voll einsatzfähig sein.

Die ELA soll künftig den Zugang zu Informationen über Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Mobilität von Arbeitskräften erleichtern und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit unterstützen. Dazu zählen etwa abgestimmte und gemeinsame Inspektionen und die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit. Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten soll die ELA vermitteln. Die Aufgaben der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit bleiben von der neuen Behörde unberührt. Die Verwaltungskommission wird aber mit der ELA zusammenarbeiten, um die Tätigkeiten aufeinander abzustimmen und Überschneidungen zu vermeiden.

https://ela.europa.eu/index.html