Die Vorschläge nehmen außerdem Anpassungen zu Digitalisierungsaspekten vor. Sie sind Teil des sogenannten vierten Omnibus-Pakets (EN) zum Bürokratieabbau und zur Entlastung von Unternehmen in der EU.
Common Specifications sind europäische Durchführungsrechtsakte, die der Kommission als Ausweichlösung dienen können, für den Fall, dass die europäischen Normungsorganisationen trotz bestehender Normungsaufträge keine harmonisierten Normen vorlegen oder diese unzureichend sind. Mit den neuen Vorschlägen sollen Common Specifications nun als „Alternative zu harmonisierten Normen“ in Rechtsakte eingeführt werden, in denen sie bisher noch nicht vorgesehen sind. Hierbei soll auf den bereits beispielsweise in der Maschinenverordnung oder der KI-Verordnung vorhandenen Regelungen und Vorgaben aufgebaut werden. Vorgesehen sind einheitliche Vorschriften zur Definition und Rechtswirkung von Common Specifications, zu Ermächtigungsvoraussetzungen sowie zum Verabschiedungsverfahren.
Unter den zu ändernden Rechtsakten finden sich unter anderem die Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung (PSA-Verordnung), die Verordnung 2023/1542 über Batterien und Altbatterien (Batterie-Verordnung), die Richtlinie 2014/30/EU über elektromagnetische Verträglichkeit oder auch die Richtlinie 2014/34/EU über Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX-Richtlinie).
Sowohl zum Verordnungsvorschlag als auch zum Richtlinienvorschlag kann bis zum 28. Juli 2025 im Have-your-say-Portal der Europäischen Kommission Stellung genommen werden. Die KAN hatte erst im Oktober 2024 ein Positionspapier zum Instrument der Common Specifications veröffentlicht.
Vorschläge für eine Verordnung sowie Richtlinie, mit welchen die Ermächtigung zum Erlass von sogenannten Common Specifications in weitere Produktvorschriften eingeführt werden soll.