Die Vorschläge nehmen außerdem Anpassungen zu Digitalisierungsaspekten vor. Sie sind Teil des sogenannten vierten Omnibus-Pakets (EN) zum Bürokratieabbau und zur Entlastung von Unternehmen in der EU.
Common Specifications sind europäische Durchführungsrechtsakte, die der Kommission als Ausweichlösung dienen sollen, für den Fall, dass die europäischen Normungsorganisationen trotz bestehender Normungsaufträge keine harmonisierten Normen vorlegen oder diese unzureichend sind. Die KAN hat zum Instrument der Common Specifications bereits im Oktober 2024 ein Positionspapier veröffentlicht. Mit den neuen Vorschlägen sollen Common Specifications nun als „Alternative zu harmonisierten Normen“ in Rechtsakte eingeführt werden, in denen sie bisher noch nicht vorgesehen sind.
Sowohl zum Verordnungsvorschlag als auch zum Richtlinienvorschlag kann bis zum 3. September 2025 im Have-your-say-Portal der Europäischen Kommission Stellung genommen werden.
Die KAN hat sich hieran beteiligt und eine Stellungnahme der Arbeitsschutzkreise zum Verordnungs- und zum Richtlinienvorschlag eingereicht.