KAN äußert sich zum 4. Omnibus-Paket der Kommission

Leute sitzen in einer Runde, die Meinungen aller fließen in der Mitte zusammen. Die Bündelung wird durch das Bild eines Regenschirms dargestellt. © PHOTOMORPHIC PTE. LTD.

Die Europäische Kommission hat am 21. Mai 2025 Vorschläge für eine Verordnung sowie eine Richtlinie veröffentlicht, mit welchen die Ermächtigung zum Erlass von Common Specifications in zahlreiche weitere Binnenmarktvorschriften eingeführt werden soll.

Die Vorschläge nehmen außerdem Anpassungen zu Digitalisierungsaspekten vor. Sie sind Teil des sogenannten vierten Omnibus-Pakets (EN) zum Bürokratieabbau und zur Entlastung von Unternehmen in der EU.

Common Specifications sind europäische Durchführungsrechtsakte, die der Kommission als Ausweichlösung dienen sollen, für den Fall, dass die europäischen Normungsorganisationen trotz bestehender Normungsaufträge keine harmonisierten Normen vorlegen oder diese unzureichend sind. Die KAN hat zum Instrument der Common Specifications bereits im Oktober 2024 ein Positionspapier veröffentlicht. Mit den neuen Vorschlägen sollen Common Specifications nun als „Alternative zu harmonisierten Normen“ in Rechtsakte eingeführt werden, in denen sie bisher noch nicht vorgesehen sind.

Sowohl zum Verordnungsvorschlag als auch zum Richtlinienvorschlag kann bis zum 3. September 2025 im Have-your-say-Portal der Europäischen Kommission Stellung genommen werden.

Die KAN hat sich hieran beteiligt und eine Stellungnahme der Arbeitsschutzkreise zum Verordnungs- und zum Richtlinienvorschlag eingereicht.

In Ihrer Stellungnahme äußert sich die KAN insbesondere zu

  • dem Vorrang harmonisierter europäischer Normen vor in Betracht zu ziehenden Alternativlösungen wie Common Specifications,
  • der Notwendigkeit eng formulierter Erlassvoraussetzungen, um eine konsistente Anwendung im Binnenmarkt sicherzustellen und eine weitere Fragmentierung und Inkohärenz des Regelwerks zu verhindern,
  • der Erarbeitung und dem Erlass von Common Specifications auf Grundlage klarer rechtsverbindlicher Kriterien und innerhalb eines transparenten Verfahrens,
  • der Beteiligung von Interessensträgern sowie
  • der Festlegung eines horizontalen Rechtsrahmens.