KAN äußert sich zu Überarbeitungsplänen der Kommission zum neuen Rechtsrahmen (NLF)

Eine Hand hält eine KI-generierte Waage, rechts und links davon zwei symbolisierte Köpfe, die für den Austausch miteinander stehen © Suriya – stock.adobe.com

Die Europäische Kommission hat am 14. Juli 2025 die Überarbeitung des neuen Rechtsrahmens (New Legislative Framework, NLF) mit der Veröffentlichung einer Folgenabschätzung angestoßen.

Im Rahmen einer Sondierung gibt es für Interessenträger die Möglichkeit, hierzu bis zum 2. September 2025 im Have-your-say-Portal Stellung zu nehmen. Die KAN hat sich an der Sondierung beteiligt und eine Stellungnahme der Arbeitsschutzkreise eingereicht.

In Ihrer Stellungnahme spricht sich die KAN dafür aus, das bewährte System des NLF im Kern beizubehalten und lediglich an neue Herausforderungen, wie beispielsweise die Digitalisierung anzupassen. Dabei ist darauf zu achten, dass das System auch zukünftig kohärent und praxistauglich bleibt. Weiterhin ist die Überarbeitung des NLF mit der der Normungsverordnung engmaschig abzustimmen, um ein kohärentes Regelwerk sicherzustellen.

Zu den Überarbeitungsplänen der Kommission zur Normungsverordnung hat sich die KAN ebenfalls mit einer Stellungnahme geäußert.