Europäische Kommission stärkt Verbraucherrechte

ineinandergreifende Zahnräder mit Inschriften wie Law, Standard, Guideline und Rule ©EtiAmmos - stock.adobe.com

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Neufassung und Überführung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit in eine Verordnung vorgelegt. Diese soll die Rechte der Verbraucher weiter stärken.

Durch die zunehmende Digitalisierung insbesondere während der COVID-19-Pandemie hat der Online-Handel rasant zugelegt und bietet Käufern außerdem viele neuartige technische Produkte an. Der zunehmende Onlinevertrieb und die rasante technologische Entwicklung der letzten Jahre fordern insbesondere auch die Marktüberwachung heraus.

Mit der Neufassung werden Produktsicherheitsvorschriften für Online-Märkte eingeführt und die Risiken, die im Zusammenhang mit den neuen technischen Produkten stehen, dazu zählt auch die Cybersicherheit, angegangen.

Die künftige Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit soll sicherstellen, dass alle Produkte, unabhängig von ihrer Herkunft oder Vertriebsart, die im Europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden, sicher sind. Sie wird als Sicherheitsnetz dienen, soweit spezifische Produktsicherheitsvorschriften nicht greifen. Außerdem wird die Kohärenz mit der Normungsverordnung Nr. 1025/2012 verbessert.

Nun sind das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten gefragt, den Vorschlag der EU-Kommission zu überarbeiten und sich auf eine neue Verordnung zu einigen.

Alle interessierten Bürgerinnen, Bürger und Organisationen haben die Möglichkeit bis zum 1. September 2021, ein Feedback dazu einzureichen.

Hier findet sich auch der Verordnungsvorschlag (zunächst nur in englischer Sprache):

Konsultation zur überarbeiteten Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit auf der Webseite der EU-Kommission
Pressemitteilung der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Produktsicherheit und Verbraucherkredite