Die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230 wurde am 29. Juni 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Verpflichtend angewendet werden muss sie nach einer Übergangszeit von dreieinhalb Jahren.
EU-Maschinenverordnung 2023/1230
KANBrief 2/23 informiert über die wichtigsten Neuerungen und Übergangsfristen