Arbeitsschutzkontrollgesetz auf den Weg gebracht

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Gesetzentwurf zur „Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz)“ zur Änderung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) erarbeitet. Das Bundeskabinett hat das Gesetz vor wenigen Tagen auf den Weg gebracht.

Dieses Gesetz soll vor allem in der Fleischindustrie geordnete und sichere Arbeitsbedingungen gewährleisten. Darüber hinaus legt es bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe auch in anderen Branchen fest.

Pressemitteilung des BMAS