Arbeitsschutzkennzahlen im Human Capital Reporting

Das Foto zeigt einen Manager am Tisch in einer Diskussion. ©uinmine - stock.adobe.com

EUROGIP-Positionspapier äußert Bedenken zum Entwurf ISO/CD TS 24179.

Bei einer Sitzung des EUROGIP-Verwaltungsrats wurden erhebliche Bedenken zur geplanten Erarbeitung einer Technischen Spezifikation des ISO TC 260 „Personalmanagement“ geäußert, in der Kennzahlen zum Arbeitsunfallgeschehen international genormt werden sollen.

Dieses Projekt soll die 2018 veröffentlichte internationale Norm ISO 30414 „Personalmanagement – Leitlinien für das interne und externe Human Capital Reporting“ ergänzen; es sollen Kennzahlen definiert werden, mit denen Personalleiter in Unternehmen ihre Wertschöpfung belegen können, insbesondere anhand der Zahl der Arbeitsunfälle (mit und ohne Arbeitsunfähigkeit) und Todesfälle am Arbeitsplatz.

Es ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, dass arbeitsbedingte Risiken und Unfälle zum Zwecke einer besseren Prävention konsequent erfasst und nachverfolgt werden, allerdings warnt der EUROGIP-Verwaltungsrat davor, Arbeitsunfallstatistiken international zu normen.

Deutsche Übersetzung (angefertigt durch KAN) des EUROGIP-Positionspapiers herunterladen (pdf)