Akustiknorm ISO 1999: fehlerhafte Neufassung abgewendet

Illustration der Schallwellen, die das Ohr einer Person erreichen © peterschreiber.media – stock.adobe.com

Für die Ermittlung und Bewertung der Exposition von Beschäftigten gegenüber Lärm ist die ISO 1999:1990 „Akustik – Bestimmung des lärmbedingten Hörverlusts“ seit langem anerkannt und wird auch im EU-Recht herangezogen (Richtlinie 2003/10/EG). 2024 sollte die Norm überarbeitet werden. Der Entwurf enthielt jedoch wissenschaftlich inkorrekte Inhalte, die dazu geführt hätten, dass schon bei geringeren Lärmschwellen als bisher Schutzmaßnahmen wie Gehörschutz getroffen werden müssten (z.B. beim Staubsaugen, Kabinenpersonal in Flugzeugen), die nicht begründet sind.

Die KAN hat zu diesen methodischen Fehlern mit dem Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Stellungnahme erarbeitet und sich auf das geschlossene Votum des Arbeitsschutzes berufen (siehe KANBrief 4/2024: Viel Lärm um die Akustiknorm ISO 1999). Im Herbst 2024 wurde der Normentwurf sowohl im deutschen Spiegelausschuss als auch bei ISO abgelehnt.

Allerdings sollte dann anschließend mit kleineren inhaltlichen Anpassungen aus der Norm eine internationale Technische Spezifikation (ISO/TS) werden. Bei der Umfrage zur Änderung der Dokumentform hat das IFA im Spiegelausschuss nochmals auf das geschlossene Votum der KAN verwiesen. Deutschland hat daraufhin gegen die Änderung gestimmt, international erhielt sie jedoch mehrheitlich Zustimmung.  Letztendlich wurde die TS mit den wissenschaftlich inkorrekten Inhalten aber bei der finalen ISO-Umfrage 2025 abgelehnt. Der Arbeitsschutz konnte durch seine an vielen Stellen auch international vorgebrachte Kritik damit am Ende verhindern, dass aufgrund  methodischer Fehler schon bei geringen Lärmbelastungen aus Sicht der Prävention nicht begründbare Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.