Normungsgrundlagen

Neben den Fragen wie europäische und internationale Normen entstehen, beschäftigt sich die Seite Normungsgrundlagen mit den jeweiligen Einflussmöglichkeiten des Arbeitsschutzes auf Verfahren der europäischen und internationalen Normenerarbeitung. Lernen Sie auch unser Spiel KANelot kennen, dass Sie auf Ihrem Weg von der Idee zur Norm begleitet.

Wie entsteht eine Europäische Norm?
Welche Enflussmöglichkeiten hat der Arbeitsschutz auf das Verfahren der euopäishen Normenerarbeitung?
KANelot- das Spiel: Von der Idee zur Norm
Wie entsteht eine Internationale Norm?
Welche Einflussmöglichkeiten hat der Arbeitsschutz auf das Internationale Normungsverfahren?


Wie entsteht eine Europäische Norm?

Grundsätzlich kann jedermann einen begründeten Antrag auf Erarbeitung einer Norm stellen. Dieser Antrag wird über die jeweilige nationale Normungsorganisation (in Deutschland: DIN Deutsches Institut für Normung e.V.) eingereicht und von dort an die europäische Normungsorganisation CEN weitergeleitet (analog für CENELEC).

Bei ausreichender Zustimmung der CEN-Mitglieder, deren Bereitschaft zur Mitarbeit und einer gesicherten Finanzierung ordnet CEN das Projekt einem technischen Komitee (TC) zu, das den Auftrag an eine seiner Arbeitsgruppen (WG) weiterleitet. Auf nationaler Ebene begleiten sogenannte Spiegelgremien den Normungsprozess. Als Bindeglied zwischen der europäischen und nationalen Normungsebene entsenden die CEN-Mitglieder Delegierte in das TC, die die nationale Meinung repräsentieren. In die WG entsenden die CEN-Mitglieder Experten, die vorrangig ihre Fachmeinung vertreten.

Die WG erarbeitet den eigentlichen Normentext (Normvorlage). Das TC informiert das nationale Spiegelgremium über den Stand der Arbeiten. Das TC entscheidet, ob eine Normvorlage ausgereift genug ist, um sie als Normentwurf (prEN) über die nationalen Normungsorganisationen in die öffentliche Umfrage zu geben, oder ob die WG noch Änderungen vornehmen muss.

Während der öffentlichen Umfrage können alle interessierten Kreise Stellungnahmen zum Normentwurf – in Deutschland an DIN – schicken. Das im DIN zuständige Spiegelgremium fasst alle Stellungnahmen zu einer gemeinsamen deutschen Stellungnahme zusammen und leitet diese an das TC weiter. Alle nationalen Stellungnahmen werden von der WG diskutiert und entsprechend den Ergebnissen in den Entwurf eingearbeitet. Dieser Schlussentwurf wird den nationalen Normungsorganisationen erneut zur Abstimmung vorgelegt. Nach Zustimmung wird die Norm veröffentlicht und muss als nationale Norm von allen CEN-Mitgliedern übernommen werden.

Handelt es sich um eine europäische Norm, die eine europäische Produktrichtlinie konkretisieren soll, wird sie im EU-Amtsblatt gelistet. Sobald sie zudem mindestens ein Mitgliedsstaat ins nationale Normenwerk übernommen hat, gilt sie als harmonisierte Norm und löst die Vermutungswirkung aus. Laut offiziellem Zeitplan soll eine Norm innerhalb von drei Jahren fertiggestellt werden.

Welche Einflussmöglichkeiten hat der Arbeitsschutz auf das Verfahren der europäischen Normenerarbeitung?

Die erste Möglichkeit einer Einflussnahme ist es, selbst einen Normungsantrag zu stellen, wenn dies aus Arbeitsschutzsicht erforderlich ist. So kann der Arbeitsschutz frühzeitig seine Ziele für eine Norm formulieren und Weichen für die künftigen Norminhalte stellen. Während der Erarbeitungsphase einer Norm gibt es weitere Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen.

Der wichtigste und effektivste Weg ist die eigene, aktive Mitarbeit in einem Normungsgremium – sei es auf nationaler oder CEN-Ebene. Im Zuge der öffentlichen Umfrage besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen über DIN einzubringen. Wenn gewünscht, kann in Deutschland die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) bei der Erstellung von Stellungnahmen, die den Arbeitsschutz betreffen, unterstützend zur Seite stehen. Ist der Normentwurf aus Sicht eines wesentlich an der Normung beteiligten Kreises, z. B. des Arbeitsschutzes, nicht akzeptierbar, darf DIN dem Normentwurf nicht zustimmen („Geschlossenes Votum eines interessierten Kreises“, s. dazu auch Präsidialbeschluss 14/12 des DIN (pdf, nicht barrierefrei)). Auch besteht die Möglichkeit, DIN davon zu überzeugen, mit „Nein, aber…“ zu stimmen. Damit bietet DIN dem CEN einen Weg, wie die Norm unter bestimmten Voraussetzungen auch von deutscher Seite angenommen werden könnte.

Hilfreich ist es auch, sich im Vorfeld von nationalen Stellungnahmen über die Internetplattform des europäischen Arbeitsschutznetzwerks EUROSHNET mit europäischen Arbeitsschutzexperten fachlich auszutauschen.

Nach Fertigstellung einer Norm und deren nationale Übernahme erfolgt alle fünf Jahre eine turnusmäßige Überprüfung. Auch unabhängig davon kann ein Antrag auf Überarbeitung der Norm gestellt werden. Hierbei kann die KAN ebenfalls unterstützen.

Für harmonisierte Normen besteht nach ihrer Veröffentlichung eine besondere Möglichkeit der Einflussnahme, wenn diese Norm das europäische Schutzniveau nicht erfüllt. Hier können die einzelnen Mitgliedsstaaten einen sogenannten formellen Einwand bei der EU-Kommission einreichen, um ein Aussetzen der Vermutungswirkung der Norm ganz oder in Teilen zu erwirken.

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KANelot - das Spiel: Von der Idee zur Norm

Lernen sie mit unserem Brettspiel wie eine Norm entsteht und welche Einflussmöglicheiten der Arbeitsschutz auf die Normung hat..
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Wie entsteht eine Internationale Norm?

Grundsätzlich kann jedermann einen begründeten Antrag auf Erarbeitung einer Norm stellen. Ein Normenantrag wird über die jeweilige nationale Normungsorganisation (in Deutschland: DIN Deutsches Institut für Normung e.V.) eingereicht und von dort an die internationale Normungsorganisation ISO weitergeleitet (gilt analog für IEC).

Bei ausreichender Zustimmung der ISO-Mitglieder, deren Bereitschaft zur Mitarbeit und einer gesicherten Finanzierung ordnet ISO das Projekt einem technischen Komitee (TC) zu, das den Auftrag an eine seiner Arbeitsgruppen (WG) weiterleitet. Auf nationaler Ebene verfolgen Spiegelgremien den Werdegang der Norm. Als Bindeglied zwischen der internationalen und nationalen Normungsebene entsenden die ISO-Mitglieder Delegierte in das TC, die die nationale Meinung repräsentieren. In die WG entsenden die ISO-Mitglieder Experten, die vorrangig ihre Fachmeinung vertreten.

Die WG erarbeitet einen Entwurf (CD), zu dem die nationalen Normungsorganisationen innerhalb von drei Monaten Stellung nehmen müssen. Wird ein Konsens erreicht, gibt jedes ISO-Mitglied den Normentwurf (DIS) in die nationale öffentliche Umfrage, bei der alle interessierten Kreise innerhalb von fünf Monaten Stellungnahmen an ihre nationale Normungsorganisation abgeben können. Die Stellungnahmen werden in den DIS eingearbeitet und die WG erstellt einen Schlussentwurf (FDIS). Der FDIS wird den ISO-Mitgliedern erneut zur Abstimmung vorgelegt. Die Abstimmung erfolgt innerhalb von zwei Monaten.

Eine Pflicht zur Übernahme internationaler Normen in das europäische oder nationale Normenwerk besteht grundsätzlich nicht. Sollen internationale Normen ins europäische Normenwerk übernommen werden, können sie gegenüber der internationalen Norm modifiziert werden. Durch die Dresdner und Wiener Vereinbarung soll die unveränderte Übernahme Internationaler Normen in das Europäische Normenwerk gefördert werden.

Internationale Normen sollen innerhalb von 3 Jahren fertiggestellt sein.

Welche Einflussmöglichkeiten hat der Arbeitsschutz auf das Internationale Normungsverfahren?

Ob ein Normvorhaben aufgegriffen wird, ist alleine von den stimmberechtigten ISO-Mitgliedern abhängig. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, sich die Unterstützung anderer Länder bereits im Vorfeld zu sichern. Durch aktive Beobachtung der Normungsarbeit, Kooperation mit europäischen Arbeitsschutzexperten (z. B. über EUROSHNET), Einbringen von Stellungnahmen bei der öffentlichen Umfrage und aktive Mitarbeit im DIN-Spiegelgremium oder in den ISO-Gremien kann die Position des Arbeitsschutzes in die Normung einfließen.

Bei der Abstimmung darüber, ob ein Normvorschlag angenommen wird, kann DIN (beeinflusst durch Interessen verschiedener Kreise, z.B. des Arbeitsschutzes) mit „Nein, aber…“ stimmen. Dieses Votum beinhaltet eine Ablehnung, zeigt aber gleichzeitig einen Lösungsweg auf, unter welchen Voraussetzungen die Norm angenommen werden kann.

Zusätzlich zur turnusmäßigen Überprüfung einer Norm alle fünf Jahre, bei der neue Positionen eingebracht werden können, kann der Arbeitsschutz zu jeder Zeit einen begründeten Antrag auf Überarbeitung einer Norm stellen.

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