Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichtete Arbeitsgruppe „Normung im betrieblichen Arbeitsschutz“ aus Vertreterinnen und Vertretern der obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, der Geschäftsstelle der Kommission Arbeitsschutz und Normung, der Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung, der Sozialpartner, des DIN – Deutsches Institut für Normung e. V. und des VDE – Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. hat das Grundsatzpapier zur Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz erarbeitet.
Es wurde im Januar 2015 erstmals veröffentlicht und im Februar 2021 redaktionell überarbeitet. Insbesondere wird damit klargestellt, dass der Gemeinsame Deutsche Standpunkt (GDS) vom Grundsatzpapier formal vollständig abgelöst ist.
Seit November 2016 unterlegt eine Prozessbeschreibung das Grundsatzpapier (siehe "11/2016 Prozessbeschreibung ..." in dieser Liste). Die Prozessbeschreibung vertieft das Grundsatzpapier in den Punkten, die sich auf neue bzw. laufende Normprojekte mit Bezug zum betrieblichen Arbeitsschutz beziehen. Sie beschreibt die Rolle der verschiedenen Akteure, die Verfahrensabläufe und unterstützt das Ziel, dass die Expertise aller Arbeitsschutzkreise angemessen und frühzeitig in die Position der KAN einfließt.
Auslegung der DIN 820 in besonderen Fällen (geschlossenes Votum)
"CEN/CENELEC Workshop Agreements"
Im Bereich der nichtvisuellen Wirkungen künstlicher Beleuchtung sind Belange des betrieblichen Arbeitsschutzes betroffen. Ist in diesem Bereich Normung beabsichtigt, muss vorab nach dem Grundsatzpapier über die Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz geprüft werden, inwieweit Normung zulässig ist.
Aktualisierung der 2. Auflage
(Betrieblicher Arbeitsschutz)
Beschluss des Rates der EU zur Unterzeichnung des WTO-Abkommens (II).