Organisation

Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)

Die KAN (17 Mitglieder) vereint die in Deutschland für den Arbeitsschutz relevanten Institutionen.

Sie setzt sich zusammen aus je fünf Vertretern

  • der Arbeitgeber
  • der Arbeitnehmer und
  • des Staates, davon
    • zwei Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), dem für den Arbeitsschutz zuständigen Ressort der Bundesregierung, und
    • drei Vertretern der obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder

 sowie je einem Vertreter

Ständiger Gast ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Damit sind alle Unfallversicherungsträger in die Facharbeit der KAN einbezogen.

Der Vorsitz der KAN wechselt in zweijährigem Turnus zwischen den Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und des Staates.

Die im Kern drittelparitätische Zusammensetzung trägt der Forderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Art. 7 Abs. 4) Rechnung, die Beteiligung der Sozialpartner an der Normung zu verbessern. Um dieser Anforderung nachzukommen, wurde darüber hinaus in der Geschäftsstelle der KAN je ein Sozialpartnerbüro für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer eingerichtet.

Die KAN-Geschäftsstelle

Die Arbeit der KAN wird von einer Geschäftsstelle (mit derzeit 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) unterstützt. Die KAN-Geschäftsstelle verfügt über je ein Sozialpartnerbüro der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Zudem unterhält die KAN-Geschäftsstelle eine Europavertretung in Brüssel.

Die KAN-Geschäftsstelle ist eine Dienstleistungseinrichtung, die die Arbeit der KAN unterstützt, indem sie

  • Stellungnahmen zu Normen erarbeitet
  • Studien und Gutachten zur Analyse von Normungsfeldern konzipiert, begleitet und auswertet
  • Sitzungen der KAN vorbereitet und
  • Beschlüsse der KAN umsetzt.

Darüber hinaus wendet sie sich auch an die interessierte Öffentlichkeit und

  • informiert über die Arbeitsergebnisse der KAN
  • führt Fachveranstaltungen durch und
  • pflegt den Informations- und Erfahrungsaustausch mit Arbeitsschutz- und Normungsexperten.

Die Europavertretung der KAN-Geschäftsstelle in Brüssel

  • unterstützt die Arbeit der KAN-Geschäftsstelle auf europäischer Ebene
  • vertritt KAN-Positionen gegenüber den EU-Institutionen und europäischen Vertretungen
  • entwickelt das europapolitische Netzwerk der KAN.

Melden Sie sich bei uns (Kontakt), wenn Sie

  • Informationen über Richtlinien, bestehende Normen oder derzeit laufende Normungsarbeiten benötigen
  • Anregungen geben wollen, wo eine Norm fehlt, im Sinne des Arbeitsschutzes unzureichend ist oder wenn aus Sicht des Arbeitsschutzes einer Norm verhindert werden sollte.

Finanziert wird die KAN zu 51% vom VFA und zu 49% vom BMAS.