Barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung

Im März 2009 ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) in Deutschland in Kraft getreten. Die Konvention soll die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, am gesellschaftlichen Leben gewährleisten. Darum konkretisiert sie auch das Recht auf Zugang zur Arbeitswelt für Menschen mit Behinderungen. Um dieses Recht umzusetzen, müssen barrierefreie Arbeitsplätze geschaffen werden. 

Die KAN veröffentlichte im Sommer 2016 eine Machbarkeitsstudie, um herauszuarbeiten, wieweit die arbeitsschutzrelevante Normung zur Umsetzung der Konvention beitragen kann. Darüber hinaus war ein weiteres Ziel der Studie, die Auswirkungen abzuschätzen, die auf die KAN auf Grund der UN-Behindertenrechtskonvention und ihrer nationalen Umsetzung zukommen könnten. Eine Kernfrage der KAN-Studie "Beitrag der arbeitsschutzrelevanten Normung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - Machbarkeitsstudie" (pdf) lautet beispielsweise: Wie müssen Maschinen konstruiert sein, damit auch Menschen mit Behinderungen daran ergonomisch und sicher arbeiten können?  

Das Empfehlungsblatt zur Studie (pdf) soll die Normenausschüsse des Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) für Inklusionsaspekte sensibilisieren, da in der Produktnormung häufig nicht auf Anwendergruppen mit eingeschränkten Fähigkeiten eingegangen wird. 

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder brauchen Unterstützung? Dann wenden Sie sich gerne an Frau Dr. Schlutter.