Weitere Entwicklungen im Bereich der Umsetzung der KI-Verordnung

Eine Hand hält eine KI-generierte Waage, rechts und links davon zwei symbolisierte Köpfe, die für den Austausch miteinander stehen © Suriya – stock.adobe.com

Der Co-Vorsitzende der parlamentarischen Arbeitsgruppe zur Überwachung der Umsetzung der EU-Verordnung 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung), Brando Benifei, hat am 17. März 2025 im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) von den aktuellen Aktivitäten der Arbeitsgruppe berichtet. So tauschten sich die Abgeordneten zuletzt insbesondere mit verschiedenen Interessenträgern aus dem Bereich Verbraucherschutz, Datenschutz und digitale Rechte zu Aspekten der Rechtsklarheit und Durchsetzungsmechanismen der Verordnung sowie den kürzlich veröffentlichten Leitlinien der Kommission zu verbotenen Praktiken und zur Definition von KI-Systemen aus.

Das Amt für KI (AI Office) der Europäischen Kommission veröffentlichte am 11. März 2025 den dritten Entwurf des Verhaltenskodex für KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck (General-Purpose AI - GPAI) (EN). Nach Abschluss dieser letzten Konsultationsrunde soll der Verhaltenskodex fertiggestellt werden und dann ab Mai 2025 Anbietern von GPAI als Instrument dienen, um die Einhaltung der Vorschriften der KI-Verordnung nachzuweisen.

Die Europäische Kommission hat außerdem am 7. März 2025 die Durchführungsverordnung zur Einrichtung eines wissenschaftlichen Gremiums unabhängiger Sachverständiger auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz verabschiedet. Das Gremium soll zukünftig das AI Office und die nationalen Marktüberwachungsbehörden bei der Durchführung und Umsetzung der KI-Verordnung beraten und unterstützen.

Hier geht es zur EU-Verordnung 2024/1689 über künstliche Intelligenz (pdf, nicht barrierefrei)