Das Amt für KI (AI Office) der Europäischen Kommission veröffentlichte am 11. März 2025 den dritten Entwurf des Verhaltenskodex für KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck (General-Purpose AI - GPAI) (EN). Nach Abschluss dieser letzten Konsultationsrunde soll der Verhaltenskodex fertiggestellt werden und dann ab Mai 2025 Anbietern von GPAI als Instrument dienen, um die Einhaltung der Vorschriften der KI-Verordnung nachzuweisen.
Die Europäische Kommission hat außerdem am 7. März 2025 die Durchführungsverordnung zur Einrichtung eines wissenschaftlichen Gremiums unabhängiger Sachverständiger auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz verabschiedet. Das Gremium soll zukünftig das AI Office und die nationalen Marktüberwachungsbehörden bei der Durchführung und Umsetzung der KI-Verordnung beraten und unterstützen.
Hier geht es zur EU-Verordnung 2024/1689 über künstliche Intelligenz (pdf, nicht barrierefrei)