Die neuen Vorschriften reagieren insbesondere auf die Zunahme von Online-Shopping und dem Aufkommen neuer Technologien wie KI. So soll zukünftig immer ein in der EU ansässiges Unternehmen, wie ein Hersteller, Importeur oder deren ermächtigter Vertreter, für ein schadenverursachendes Produkt haftbar gemacht werden können, auch wenn das Produkt außerhalb der EU gekauft wurde.
Zudem sollen geschädigten Personen gerichtliche Beweislasterleichterungen zustehen und Unternehmen zur Offenlegung von Beweisen gerichtlich verpflichtet werden können. Den neuen Vorschriften nach sollen schließlich auch immaterielle Schäden und das Zerstören oder die Beschädigung von privaten Daten als schadensersatzfähig gelten.