Vorläufige Einigung zur KI-Verordnung

Drei Beschäftigte sitzen an einem Tisch, auf dem sich ein Laptop, Notizbuch und verschiedene Auswertungen befinden. Sie kommunizieren über ein virtuelles Netz, das im Raum schwebt. ©Kalawin - stock.adobe.com

Nach einem dreitägigen Verhandlungsmarathon haben die interinstitutionellen Verhandlungsführer schließlich am 8. Dezember 2023 die vorläufige Trilogeinigung zur KI-Verordnung verkünden können.

Rat und Parlament einigten sich darauf, den risikobasierten Ansatz mit verschiedenen Schutzebenen zur Regulierung von KI-Systemen beizubehalten. So soll eine Einstufung als Hoch-Risiko-KI besondere Verpflichtungen von Herstellern und Nutzern u.a. zur Risikominderung, zu ausführlicher Dokumentation, menschlicher Aufsicht und einem hohen Maß an Robustheit, Genauigkeit und Cybersicherheit mit sich bringen. Daneben sollen bestimmte KI-Systeme verboten werden, die eine inakzeptable Bedrohung für die Grundrechte darstellen. Dies betrifft beispielsweise Systeme zur Erkennung von Emotionen am Arbeitsplatz.

Nach weiterer detaillierter Ausarbeitung des Textes auf technischer Ebene, müssen Rat und Parlament dem Kompromiss in den kommenden Wochen noch formell zustimmen, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden kann.

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