Vorläufige Einigung zur Bauprodukteverordnung

Haus im Rohbau © tl6781 - stock.adobe.com

In ihrer Trilogsitzung am 13. Dezember 2023 verkünden EU-Parlament und Rat die vorläufige Einigung zur Bauprodukteverordnung.

Die neue Verordnung strebt an, den anhaltenden Verzögerungen im Normungsprozess entgegenzuwirken. Rat und Parlament einigten sich darauf, die Kommission zu ermächtigen, in Problemfällen und unter bestimmten Voraussetzungen im Wege von Durchführungsrechtsakten selbständig harmonisierte technische Spezifikationen zu erlassen. Daneben sieht die Verordnung die Einführung eines digitalen Passes für Bauprodukte vor. Um Anreize für das Angebot von und die Nachfrage nach ökologisch nachhaltigen Produkten zu schaffen, sollen Behörden außerdem zukünftig die Möglichkeit haben, Nachhaltigkeit als eins der Kriterien für Bauleistungen anzuwenden.

Mit Ausnahme der Artikel zur Entwicklung von Normen, soll für das neue Regelungsregime ein Übergangszeitraum von 15 Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung geben, damit ausreichend Zeit für die ordnungsgemäße Migration der harmonisierten technischen Spezifikationen bleibt.

Pressemitteilungen: Rat und Parlament (Englisch)