Die Leitlinien, deren Veröffentlichung für Anfang 2025 vorgesehen ist, sollen nationalen Behörden sowie KI-Betreibern und -Anbietern dabei helfen, die Vorschriften der Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) anzuwenden. Des Weiteren hat das AI Office (EN) auch einen ersten Entwurf für einen Verhaltenskodex für KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck (General-Purpose AI – GPAI) veröffentlicht (nur EN). Der Präambel des Verhaltenskodex nach, soll dieser als Übergangslösung bis zur Annahme harmonisierter europäischer Normen für GPAI dienen.
Auch im Europäischen Parlament beschäftigt man sich weiterhin intensiv mit der KI-Verordnung. So berichtete Brando Benifei (S&D, IT) im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) am 18. November 2024 von dem ersten Treffen der parlamentarischen Arbeitsgruppe zur Beobachtung der Umsetzung der Verordnung. Die Abgeordneten tauschten sich mit der Europäischen Kommission zu den aktuellen Fortschritten des AI Office im Hinblick auf die Leitlinien und den Verhaltenskodex sowie der Einrichtung des beratenden Ausschusses und des wissenschaftlichen Gremiums unabhängiger Experten aus. Darüber hinaus stellten Axel Voss (EPP, DE) und Svenja Hahn (Renew, DE) eine parlamentarische Anfrage (nur EN) zur Klarheit der Definition von KI-Systemen an die Europäische Kommission. Hierin bitten sie die Kommission unter anderem um Auskunft darüber, wie sie sicherstellen wird, dass die Definition von KI-Systemen in der EU mit der Definition der OECD übereinstimmt.