Die neue Verordnung soll mithilfe eines risikobasierten Ansatzes die Entwicklung und Einführung von KI-Systemen im EU-Binnenmarkt fördern, aber auch regulieren. So sollen EU-Bürgerinnen und -Bürger zukünftig vor KI-Systemen mit hohem Risiko oder solchen, die die Grundrechte verletzen könnten, geschützt werden. KI-Systeme, die ein unakzeptables Risiko darstellen, sollen verboten sein. Ausgenommen von den neuen Vorschriften werden KI-Systeme sein, die für Militär und Verteidigung sowie für Forschungszwecke verwendet werden.
Mit Billigung des Rates ist das Gesetzgebungsverfahren zum Verordnungsvorschlag von April 2021 nun nahezu abgeschlossen. Das Europäische Parlament hatte der Trilogeinigung bereits Mitte März 2024 formell zugestimmt. Die Verordnung muss nun lediglich noch vom Ratspräsidenten und der Präsidentin des Europäischen Parlaments offiziell unterzeichnet werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und schließlich 20 Tage später in Kraft tritt.
Grundsätzlich wird die Verordnung zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten anwendbar sein. Ausnahmen gelten für einige Bestimmungen, die bereits nach sechs oder zwölf Monaten oder auch erst in drei Jahren Anwendung finden sollen.
Pressemitteilung (EN) des Rates der Europäischen Union