Produkthaftungsrichtlinie und Cyber Resilience Act im Amtsblatt der EU veröffentlicht

USB-Stecker mit defektem Kabel ©Dzmitry – stock.adobe.com

Zwei Rechtsakte in den Bereichen Produktsicherheit und Cyberresilienz sind im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden:

Die neue Produkthaftungsrichtlinie ist am 18. November 2024 als Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung fehlerhafte Produkte im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Nach ihrem Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten der EU zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die neuen Vorschriften sollen Personen, die durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt worden sind, einen leichteren Zugang zu Schadensersatz ermöglichen. Hierzu sollen geschädigten Personen künftig gerichtliche Beweiserleichterungen zustehen und Unternehmen sollen verpflichtet werden können, Beweise offenzulegen. Auch immaterielle Schäden und das Zerstören oder die Beschädigung von privaten Daten sollen geltend gemacht werden können. Die Richtlinie reagiert insbesondere auf die Zunahme von Online-Shopping und das Aufkommen neuer Technologien wie künstlicher Intelligenz.

Auch die Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyber Resilience Act) ist am 20. November 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Geltungsbeginn der neuen Vorschriften ist der 11. Dezember 2027. Hiervon ausgenommen sind Vorschriften zu Herstellermeldepflichten und zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen, welche bereits ab September bzw. Juni 2026 Anwendung finden. Die neue Verordnung führt EU-weite Cybersicherheitsanforderungen für das Design, die Entwicklung, die Produktion und die Bereitstellung auf dem Markt von Hardware- und Softwareprodukten ein. Produkte, die direkt oder indirekt mit einem anderen Gerät oder einem Netzwerk verbunden sind, sollen so über ihren gesamten Lebenszyklus sicherer werden.