Nächste Schritte zum Umsetzen der KI-Verordnung erfolgt

Eine Beschäftigte in Sicherheitskleidung sieht durch eine Sicherheitsbrille in eine durch augmented reality vernetzte Arbeitswelt ©metamorworks - stock.adobe.com

Seit dem 2. Februar 2025 sind die ersten Vorschriften der Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) anwendbar. Dazu gehören verschiedene Vorschriften zur Definition von KI-Systemen, zur KI-Kompetenz sowie zu verbotenen Praktiken, die inakzeptable Risiken für die Sicherheit und Grundrechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger darstellen.

Zu den verbotenen Praktiken hat die Kommission am 4. Februar 2025 Leitlinien (EN) veröffentlicht. Die Leitlinien erläutern die rechtlichen Konzepte und stellen praktische Anwendungsfälle dar. So soll die konsequente, wirksame und einheitliche Anwendung der KI-Verordnung in der gesamten EU sichergestellt werden. Zusätzlich sind am 6. Februar 2025 Leitlinien zur Definition von KI-Systemen (EN) veröffentlicht worden. Diese sind so konzipiert, dass die Definition kontinuierlich weiterentwickelt und bei Bedarf aktualisiert werden kann.

Auch die ausschussübergreifende Arbeitsgruppe zur KI-Verordnung des Europäischen Parlaments tauscht sich weiterhin regelmäßig (EN) mit dem AI Office der Kommission über die aktuellen Fortschritte zur Umsetzung der Verordnung aus.

Pressemitteilung der Europäischen Kommission mit weiteren Informationen (EN)
Hier geht es zur Verordnung 2024/1689 (pdf, nicht barrierefrei)