Die Normungsverordnung legt das Verfahren für das Zusammenwirken der EU-Institutionen, der Mitgliedstaaten und der europäischen Normungsorganisationen bei der Ausarbeitung harmonisierter Normen in der EU fest.
In mehreren Schritten werden nun die breite Öffentlichkeit und einschlägige Interessenvertreter zu Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz, Relevanz und EU-Mehrwert der Verordnung befragt. Die Kommission plant derzeit, das gesamte Verfahren bis zum dritten Quartal 2024 abzuschließen. Ein konkreter Gesetzesvorschlag könnte dann im vierten Quartal 2024 veröffentlicht werden.