In seiner schriftlichen Anfrage (EN) erläuterte er, dass eine Studie in Schweden zeige, dass drei von vier schwedischen Bauarbeitern Symptome von Vibrationsschäden aufwiesen. Untersuchungen zeigten darüber hinaus, dass jeder zehnte Arbeitnehmer bereits nach fünf Jahren an Vibrationsverletzungen leide, selbst wenn die Richtwerte gemäß geltendem EU-Recht eingehalten würden. Danielsson wollte daher wissen, ob die Kommission diese Thematik dem Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (Advisory Committee on Safety and Health at Work, ACSH) vorlegen würde, um sicherzustellen, dass die EU-Grenzwerte mit den neuesten Forschungsergebnissen übereinstimmten. Darüber hinaus fragte er, ob die Kommission in Betracht ziehen würde, den Verkauf von Werkzeugen und Maschinen mit unangemessenen hohen Vibrationswerten innerhalb der EU einzuschränken.
Exekutiv-Vizepräsidentin Roxana Mînzatu antwortete (EN) nun, dass die Kommission derzeit nicht plane, dieses Thema im ACSH zu erörtern. Da Schweden die Richtlinie 2002/44/EG, die die Mindestanforderungen für Arbeitnehmer im Hinblick auf Vibrationsrisiken am Arbeitsplatz festlegt, umgesetzt habe, sei es nun in erster Linie Aufgabe der zuständigen nationalen Behörden, die schwedischen Bestimmungen durchzusetzen. Des Weiteren müssten Maschinen bereits gemäß Maschinenrichtlinie so konstruiert und gebaut werden, dass Risiken durch die von der Maschine erzeugten Vibrationen auf das niedrigste Niveau reduziert werden. Die neue Maschinenverordnung werde außerdem vorschreiben, dass den Benutzern spezifische Informationen über die Vibrationswerte zur Verfügung gestellt werden.