KAN veröffentlicht Positionspapier zu Common Specifications

KAN-Veröffentlichung ©KAN

Für den Fall, dass die Europäische Kommission die europäischen Normungsorganisationen aufgefordert hat, eine harmonisierte Norm zu erarbeiten, der Auftrag aber nicht angenommen wurde, die harmonisierte Norm nicht rechtzeitig geliefert wurde oder dem Auftrag nicht entspricht, gibt es eine Ausweichlösung in Form von Common Specifications. Die KAN hat zu diesem Instrument ein Positionspapier veröffentlicht.

Hierin fordert die KAN, dass

  • ein einziger horizontaler Rechtsakt das Verfahren zu Erarbeitung, Erlass und Veröffentlichung von Common Specifications verbindlich regeln sollte,
  • Common Specifications auf Grundlage klarer rechtsverbindlicher Kriterien und innerhalb eines transparenten Verfahrens erarbeitet und erlassen werden sollten,
  • alle betroffenen Kreise, inklusive gesellschaftlicher Interessenträger wie der Arbeitsschutz im Rahmen des Verfahrens zu beteiligen sind,
  • die Europäische Kommission nur in Ausnahmefällen von dem Instrument der Common Specifications Gebrauch machen sollte.

Common Specifications sind europäische Durchführungsrechtsakte, die sicherstellen sollen, dass im Falle nicht vorhandener oder unzureichender harmonisierter Normen dem öffentlichen Interesse, wie beispielsweise dem Schutz der Sicherheit und Gesundheit, dennoch Genüge getan wird. Sie sind technische Spezifikationen, die in gleicher Weise wie Normen die Harmonisierung von Produktanforderungen zum Ziel haben.

KAN-Positionspapier “Instrument der Common Specifications der Europäischen Kommission”