KAN-Position zur EU-BauPVO veröffentlicht

Kran transportiert eine Betonplatte für den Bau eines Hauses. © JFs Pic Factory©Thielemann - stock.adobe.com

Die Europäische Kommission hat am 30. März 2022 einen Vorschlag für eine überarbeitete Bauprodukteverordnung (BauPVO) veröffentlicht. Dieser sieht vor, dass nun grundsätzlich Anforderungen an die Sicherheit des einzelnen Bauproduktes gestellt werden können, die dann in der Normung konkretisiert werden. Allerdings sieht der Verordnungsvorschlag vor, dass die technischen Anforderungen erst dann gelten, wenn die Europäische Kommission delegierte Rechtsakte erlassen hat. Diese legen Anforderungen für einzelne Produktfamilien und -kategorien sowie entsprechende Prüfverfahren fest und bilden die Grundlage für Normungsaufträge.

Die KAN hat ein Positionspapier zu dem Legislativvorschlag verabschiedet. Darin fordert sie, dass Anforderungen an die Produktsicherheit unmittelbar und ohne die vorherige Verabschiedung eines delegierten Rechtsaktes möglich sein sollen.

Ziel ist es, auch über die Produktsicherheit einen Beitrag zur Reduzierung der hohen Zahl an Unfällen im Baugewerbe zu leisten. Dies entlastet zudem die Sozialversicherungssysteme und trägt über den verbesserten Schutz der Anwender dazu bei, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der ausführenden Unternehmen erhalten bleibt.

KAN-Position zum Vorschlag für eine Verordnung (EU) über Bauprodukte (pdf)
KAN-Argumentationspapier mit Hintergrundinformationen (pdf)

Arbeitsgebiet Bauprodukte mit weiteren Informationen