KAN beteiligt sich an EU-Konsultation zur Überarbeitung der Normungsverordnung

Zwei Fahnenmasten mit wehenden EU-Flaggen vor dem Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel © R. Heydecke/KAN

Die Europäische Kommission hat im Juni 2025 die Überarbeitung der Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012 angestoßen. Im Rahmen einer ersten Sondierung veröffentlichte sie ihre Pläne und Optionen, um das Normungssystem schneller, effizienter und flexibler zu gestalten.

Am 24. September 2025 startete die Kommission die öffentliche Konsultation, in der interessierte Kreise und Marktteilnehmende vertiefende Fragen zu den geplanten Maßnahmen beantworten konnten. Die KAN hat den Fragebogen beantwortet und zusätzlich eine ausführliche Position eingebracht.

In ihrer Position unterstreicht die KAN die zentrale Bedeutung bewährter Normungsprinzipien wie Transparenz, breite Beteiligung aller interessierten und betroffenen Kreise und konsensbasierte Erarbeitung. Zwar erfordern aktuelle Herausforderungen mehr Flexibilität und Effizienz, jedoch dürfen diese Grundsätze nicht gefährdet werden. Beteiligungsmöglichkeiten müssen umfassend erhalten und weiterhin bestehende Hürden abgebaut werden.

Die Beschleunigung von Normungsverfahren darf nicht zu Lasten von Qualität und Konsens gehen. Normen müssen auf der breiten Expertise vieler verschiedener Interessengruppen beruhen, um Akzeptanz in Industrie, Wissenschaft und Gesellschaft zu finden. Kritisch bewertet die KAN die Überlegungen der Kommission, alternative Normungsprodukte zu etablieren oder auf existierende Normungsergebnisse anderer Organisationen zurückzugreifen. Aus Sicht der KAN dürfen ausschließlich vollwertige Normen die Konformitätsvermutung auslösen. Auch Common Specifications sollten auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben und ein transparentes, partizipatives Verfahren erfordern. Hinsichtlich einer möglichen Öffnung des Anhang I der Verordnung, der die Liste der europäischen Normungsorganisationen enthält, fordert die KAN klare Kriterien und dass die Einhaltung von Normungsgrundsätzen sowie eine breite Beteiligung gewährleistet sind.

Die Überarbeitung der Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012 soll im kommenden Jahr gemeinsam mit dem Neuen Rechtsrahmen (New Legislative Framework) und der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 erfolgen. Die Kommission plant, alle drei Vorschläge im dritten Quartal 2026 als Paket unter dem Titel „European Product Act“ vorzulegen. Nachdem sich die KAN bereits im Juli 2025 mit einer umfassenden Stellungnahme an der Sondierung beteiligt hat, wird sie auch den weiteren EU-Gesetzgebungsprozess aktiv begleiten und sich weiterhin für die Belange des Arbeitsschutzes einsetzen.