KAN äußert sich zu Plänen für einen Rechtsakt für Baudienstleistungen

Drei Personen sind über einen Bauplan gebeugt und zeigen auf verschiedene Stellen. Neben dem Bauplan liegen Papierrollen und ein gelber Schutzhelm. © Nuttapong punna - stock.adobe.com

Die Europäische Kommission hat am 10. November 2025 im Rahmen einer Sondierung ihre Pläne für einen Rechtsakt für Baudienstleistungen veröffentlicht. Die KAN hat sich an der Sondierung beteiligt und insbesondere zu in Betracht gezogenen Dienstleistungsnormen Stellung genommen.

In ihrer Binnenmarktstrategie aus Mai 2025 hatte die Kommission angekündigt, bestehende Hindernisse im Dienstleistungssektor weiter abzubauen. Hierzu sieht sie bei (grenzüberschreitenden) Dienstleistungen im Bausektor großes Potenzial. In der im Have-your-say-Portal veröffentlichten Folgenabschätzung stellt sie die identifizierten Problemfelder sowie mögliche politische Optionen zur Behebung dar. 

Ein Fokus liegt auf der beruflichen Mobilität im Bausektor, wo eine hohe Zahl reglementierter Berufe sowie Herausforderungen im Zusammenhang mit der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen die Vertiefung des Binnenmarktes erschweren. Als eine Option zieht die Kommission hierzu die Entwicklung harmonisierter europäischer Normen für Befähigung, Ausbildung und Qualifikation zur Verwendung oder Installation von Maschinen, Geräten und Produkten in Betracht.

In ihrer Position betont die KAN, dass harmonisierte europäische Normen im Baudienstleistungssektor zwar zur Qualitätssicherung und Stärkung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsmarktes beitragen können, jedoch nicht in mitgliedstaatliche Verantwortlichkeiten eingreifen dürfen. Im Hinblick auf Anforderungen an den Arbeitsschutz, die Arbeitsbedingungen oder Arbeitsorganisation dürfen die europäischen Gesetzgeber gemäß Artikel 153 AEUV lediglich Mindestvorschriften erlassen. Solche Anforderungen dürfen daher nicht Bestandteil von Dienstleistungsnormen sein. Aus Sicht der KAN ist dies in Aufträgen für die im Dienstleistungsbausektor angedachten Normen klar festzulegen.

Die Veröffentlichung eines Gesetzgebungsvorschlags zum Rechtsakt für Baudienstleistungen ist derzeit für das vierte Quartal 2026 im Arbeitsprogramm der Kommission (nur auf Englisch verfügbar) vorgesehen.

Sondierung zum Rechtsakt für Baudienstleistungen