IEC und ISO leiten rechtliche Schritte gegen Europäische Kommission ein

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Die International Electrotechnical Commission (IEC) und die International Organization for Standardization (ISO) haben am 6. Dezember 2024 ein Verfahren gegen die Europäische Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeleitet.

Der Vorgang ist unter dem Aktenzeichen T-631/24 zu finden. Bisher geht aus den einsehbaren Informationen allerdings nicht hervor, welches Ziel IEC und ISO mit der Klage verfolgen.

Einem Bericht zufolge haben ISO und IEC hierzu folgendes Statement abgegeben:

„Im Interesse unserer jeweiligen Mitglieder haben IEC und ISO Maßnahmen ergriffen, um internationale Standards vor unbefugter Offenlegung zu schützen.

Gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission bezüglich der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-588/21 wurden rechtliche Schritte eingeleitet, damit wir unsere Aufgaben weltweit effektiv zum Nutzen aller erfüllen können. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Integrität internationaler Standards zu wahren und die Infrastruktur zu schützen, die ihre Entwicklung unterstützt. IEC und ISO sind außerdem bestrebt, die langjährige Zusammenarbeit mit ihren europäischen Normungspartnern zu schützen, und werden weiterhin auf eine Lösung im Zusammenhang mit diesem Fall hinarbeiten.“ (nicht-offizielle Übersetzung)

Die Europäische Kommission hatte im Jahr 2018 einen Antrag zweier gemeinnütziger Organisationen, der der Public.Resource.Org Inc. und der Right to Know CLG, die sich für die freie Zugänglichkeit von Recht einsetzen, auf Zugang zu mehreren technischen Normen nach der Dokumentenzugangsverordnung (EG) Nr. 1049/2001 abgelehnt. Das daraufhin angerufene Gericht der Europäischen Union bestätigte 2021 zunächst die Rechtsauffassung der Kommission. Nach Einlegung von Rechtsmitteln hob der EuGH im März 2024 das erste Urteil jedoch im sogenannten „Malamud“-Urteil – C-588/21 P auf und erklärte, dass die Kommission den Zugang zu den harmonisierten Normen hätte gewähren müssen. Der EuGH stellte fest, dass die in Rede stehenden vier harmonisierten Normen zu Spielzeug aufgrund ihrer Rechtswirkungen Teil des Unionsrechts sind und daher ein überwiegendes Interesse an ihrer Offenlegung besteht.

Seit dem Urteil sind bei der Kommission zahlreiche weitere Anträge auf Zugang zu verschiedensten harmonisierten Normen eingegangen. Bei den nationalen Normungsorganisationen sind derzeit Portale für den Lesezugriff (hier von DIN) auf die nationalen Übernahmen solcher harmonisierten Normen eingerichtet, zu denen die Kommission aufgrund des Urteils Zugang gewährt. Die dänische Normungsorganisation Danish Standards (EN) und die niederländische Normungsorganisation NBN (EN) haben darüber hinaus Listen veröffentlicht, welche Normen einsehbar sind. Da harmonisierte Europäische Normen teilweise oder vollständig auf IEC- und ISO-Normen beruhen können, sind auch die internationalen Normungsorganisationen von der Zugänglichmachung durch die Kommission betroffen.