Gutachten ausgeschrieben zur Schnittstelle Cybersicherheit/Maschinensicherheit

Eine Person hält vor einer grünen Tafel ein Megafon in der Hand. ©DOC RABE Media - stock.adobe.com

Die Sicherheit von vernetzten Maschinen oder Industrieanlagen ist nur unter Berücksichtigung der Cybersicherheit gewährleistet. Dies wird auch zunehmend vom Gesetzgeber gefordert und ist für bestimmte Anwendungen bereits konkretisiert, z.B. in der Technischen Regel Betriebssicherheit, TRBS 1115-1, „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“.

Die BAuA hat aktuell ein Gutachten ausgeschrieben, das dazu beitragen soll, die notwendige Umsetzung im Sinne des Arbeitsschutzes und auch im Hinblick auf den verstärkten Einsatz u.a. von KI zu konkretisieren und zu verbessern. Dazu soll ein exemplarischer Co-Engineering-Prozess detailliert untersucht, analysiert und dokumentiert werden.

Die Vergabe erfolgt ausschließlich über die zentrale Vergabeplattform "e-Vergabe", auf der auch alle Informationen zur Ausschreibung zu finden sind.

Die Ergebnisse könnten auch für die aktuelle Normungsarbeit von Relevanz sein.