Die Regelung gilt für 18 Verordnungen dieser Produktbereiche (Englisch), unter anderem für Maschinen, persönliche Schutzausrüstung, Druckgeräte, ATEX und Gasgeräte. Unternehmen können ihre CE-gekennzeichneten Produkte somit wie bisher auf dem britischen Markt in Verkehr bringen.
Die unbefristete Anerkennung der CE-Kennzeichnung gilt jedoch nicht für alle Produktgruppen. Eine Umstellung auf die UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed), das britische Pendant zur CE-Kennzeichnung, gilt nach aktuellem Stand für Medizinprodukte, Bauprodukte, Schiffsausrüstung, Eisenbahnprodukte, Seilbahnen, ortsbewegliche Druckgeräte und unbemannte Luftfahrtsysteme.
Weitere Informationen auf der Website von DGUV-Test unter „Export nach GB“