Die Europäische Kommission veröffentlichte am 10. Juli 2025 den bereits seit Mai erwarteten Verhaltenskodex für KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI – GPAI). Anbieter von GPAI sind eingeladen, den Verhaltenskodex zu unterschreiben, der ihnen als Instrument zum Nachweis der Konformität mit der KI-Verordnung dienen soll. Darüber hinaus gab die Kommission am 18. Juli 2025 weitere Leitlinien zum Umfang der Verpflichtungen für Anbieter von GPAI heraus.
Obwohl in den letzten Wochen berichtet worden war, dass die Kommission im Rahmen des für das 4. Quartal angekündigten Digital-Omnibus-Pakets („Digital Simplification package“) erwäge, auch Vorschriften der KI-Verordnung anzupassen und ggf. Umsetzungsfristen auszusetzen oder zu verlängern, hat sie diesen Spekulationen Anfang Juli offiziell eine Absage erteilt (nur EN). Während eine Aussetzung der Fristen seitens der Industrie befürwortet worden war, hatten sich viele Organisationen (nur EN) und Personen (nur EN) der Zivilgesellschaft, darunter auch ANEC, gegen eine weitere Verzögerung der Umsetzung und erneute Öffnung der KI-Verordnung ausgesprochen.
Hier geht es zur EU-Verordung 2024/1689.