Geltungsbeginn der neuen Produktsicherheitsverordnung

Handwerker, der mit einer Bohrmaschine ein Loch in eine Holzplatte bohrt. ©Sven Böttcher - stock.adobe.com

Die Vorschriften der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (Produktsicherheitsverordnung) finden ab dem 13. Dezember 2024 EU-weit unmittelbar Anwendung. Die Verordnung ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG.

Die Verordnung, die bereits im Juni 2023 in Kraft getreten ist, soll insbesondere solchen Produktsicherheitsrisiken begegnen, die von zunehmender Digitalisierung, neuen technologischen Entwicklungen und globalisierten Lieferketten ausgehen. Sie soll sicherstellen, dass alle Verbraucherprodukte auf dem Binnenmarkt sicher sind. Hierzu legt sie für Unternehmen und Wirtschaftsakteure sowie Anbieter von Online-Marktplätzen neue spezifische Verpflichtungen fest. Darüber hinaus sollen die neuen Vorschriften eine effizientere und gleichmäßigere Marktüberwachung gewährleisten. Schließlich soll es für Verbraucher einfacher werden, Produkte zu melden, die ein Risiko für ihre Gesundheit und Sicherheit darstellen können.

Hier geht es zur EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit