Die Verordnung, die bereits im Juni 2023 in Kraft getreten ist, soll insbesondere solchen Produktsicherheitsrisiken begegnen, die von zunehmender Digitalisierung, neuen technologischen Entwicklungen und globalisierten Lieferketten ausgehen. Sie soll sicherstellen, dass alle Verbraucherprodukte auf dem Binnenmarkt sicher sind. Hierzu legt sie für Unternehmen und Wirtschaftsakteure sowie Anbieter von Online-Marktplätzen neue spezifische Verpflichtungen fest. Darüber hinaus sollen die neuen Vorschriften eine effizientere und gleichmäßigere Marktüberwachung gewährleisten. Schließlich soll es für Verbraucher einfacher werden, Produkte zu melden, die ein Risiko für ihre Gesundheit und Sicherheit darstellen können.
Hier geht es zur EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit