Die beiden Produktsicherheitsrichtlinien sollen zum ersten Mal seit ihrem Erlass im Jahr 1987 in Bezug auf ihre Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und ihren EU-Mehrwert evaluiert werden. Dabei soll auch ermittelt werden, ob Änderungen im Hinblick auf den European Green Deal und das digitale Zeitalter notwendig sind. Im Jahr 2014 gab es eine Anpassung der Richtlinien an den sogenannten „New Legislative Framework“.
Die Druckgeräterichtlinie legt Anforderungen für das Inverkehrbringen eines breiten Spektrums an Produkten wie Feuerlöschern, unter Druck stehenden Speicherbehältern für Industriegase oder auch großen Baugruppen, beispielsweise Chemieanlagen oder Kessel in Kraftwerken, fest. Die Richtlinie über einfache Druckbehälter regelt die Anforderungen an Druckbehälter zur Aufbewahrung von Druckluft oder komprimiertem Stickstoff, die vor allem für pneumatische Anwendungen eingesetzt werden.
Ein Feedback zur Sondierung kann bis zum 20. Juni 2024 abgegeben werden.
Hier geht es zur Initiative im Have-your-say-Portal
Weitere Informationen zu den Richtlinien (pdf, nicht barrierefrei):
Druckgeräterichtlinie (Richtlinie 2014/68/EU)
Richtlinie über einfache Druckbehälter (Richtlinie 2014/29/EU)