Die überarbeitete Produkthaftungsrichtlinie soll auf alle Arten von Produkten anwendbar sein. Dazu zählen künftig auch Softwareupdates, Systeme künstlicher Intelligenz, Smartphone-Apps und wiederaufbereitete oder modifizierte Produkte, die von der bisherigen Richtlinie nicht erfasst waren. Die Haftung richtet sich verschuldensunabhängig gegen Hersteller oder Verantwortliche. Bei nicht in der EU hergestellten Produkten sollen Haftungsansprüche nicht mehr nur gegen den Importeur, sondern auch gegen Hersteller-Vertreter in der EU und Händler (darunter auch Online-Shops) geltend gemacht werden können.
Ergänzend dazu sieht die KI-Haftungsrichtlinie für Anbieter von KI eine verschuldensabhängige Haftung für weitere Rechtsgutverletzungen wie Diskriminierung oder Datenverlust durch KI vor. Schadensopfer sollen nicht im Detail darlegen müssen, wie der Schaden durch eine Fehlfunktion der KI entstanden ist, sondern müssen lediglich zeigen, dass ein Kausalzusammenhang mit dem KI-Verhalten wahrscheinlich ist. Anders als bei der Produkthaftungsrichtlinie können Ansprüche nach der KI-Haftungsrichtlinie auch von juristischen Personen geltend gemacht werden.
Vorschlag Produkthaftungsrichtlinie
Vorschlag KI-Haftungsrichtlinie