Europäische Kommission legt Paket zur Vereinfachung der EU-Digitalgesetzgebung vor

Digitales Netz mit Personen an den Schnittstellen ©denisismagilov - stock.adobe.com

Die Europäische Kommission hat am 19. November 2025 ein neues Digitalpaket vorgelegt, mit welchem Unternehmen und Start-ups in der EU bei der Entwicklung von Innovationen unterstützt, und gleichzeitig von Verwaltungsaufwand und regulatorischen Hürden entlastet werden sollen.

Das Digitalpaket beinhaltet zunächst einen digitalen Omnibus mit zwei Gesetzgebungsvorschlägen, deren Ziel es ist, die Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) sowie die Vorschriften zu Cybersicherheit und Daten zu vereinfachen. Darüber hinaus enthält das Digitalpaket die „Strategie für eine Datenunion“ sowie einen Gesetzgebungsvorschlag für die Einführung einer europäischen Unternehmensbrieftasche („European Business Wallet“), das Unternehmen eine einheitliche digitale Identität ermöglichen soll.

Mit dem Vorschlag zur Änderung der KI-Verordnung soll insbesondere der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschriften für Hochrisiko-KI nach hinten verschoben werden. Hintergrund ist, dass die harmonisierten Normen zur Konkretisierung der Anforderungen der Verordnung weiterhin nicht vorliegen. Ihre Fertigstellung war ursprünglich bis August 2025 vorgesehen. Die Kommission schlägt daher nun einen Mechanismus vor, der den Beginn der Anwendung der Vorschriften an einen Beschluss knüpft, mit dem bestätigt wird, dass die erforderlichen Normen und Unterstützungsinstrumente verfügbar sind.

Die Maßnahmen des Digitalpakets sollen Unternehmen bis 2029 rund 5 Milliarden Euro an Verwaltungskosten sparen und durch das „European Business Wallet“ zusätzlich bis zu 150 Milliarden Euro jährlich freisetzen.

Weitere Informationen in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission