Artikel 10, Normungsaufträge für europäische Normungsorganisationen, der EU-Verordnung 1025/2012 wird durch einen Absatz 2a ergänzt.
Dieser besagt, dass jede europäische Normungsorganisation sicherstellt, dass
über europäische Normen und Dokumente der europäischen Normung nach Absatz 1 ausschließlich von Vertretern der nationalen Normungsorganisationen im zuständigen Entscheidungsgremium dieser Organisation getroffen werden.
Dabei müssen Europäische Normen und Dokumente der europäischen Normung marktorientiert sein, dem öffentlichen Interesse und den im Auftrag der Kommission klar dargelegten politischen Zielen Rechnung tragen und auf Konsens gegründet sein (Absatz 1).