EU-Verordnung für selbstfahrende Maschinen

Autonome Fahrzeuge übernehmen den Pakettransport in einem Lager ©Gorodenkoff Productions OU - stock.adobe.com

Die Europäische Kommission hat am 30. März 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung (EU) über die Genehmigung und Marktüberwachung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, die auf öffentlichen Straßen verkehren, und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 vorgelegt. In der Verordnung geht es um Anforderungen für den Straßenverkehr, nicht jedoch um andere, bereits europäische geregelte Aspekte wie die Maschinensicherheit oder Geräuschemissionen.

Bisher galten dafür nationale Vorschriften, die sich teils erheblich von Land zu Land unterscheiden. Die Verordnung deckt eine große Bandbreite von Maschinen ab, die zum Beispiel im Bau, in der Landwirtschaft oder im Gartenbau eingesetzt werden.

Der Verordnungsvorschlag baut auf dem Mehrstufen-Konzept auf, das bereits Bestandteil des EU-Typgenehmigungsrahmens für Kraftfahrzeuge ist. Nach diesem Konzept erfolgt die Rechtsetzung in drei Schritten:

  • Grundlegende Bestimmungen und der Anwendungsbereich werden vom Europäischen Parlament und vom Rat im Zuge des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens in der vorgeschlagenen Verordnung festgelegt. Sie basiert auf Artikel 114 AEUV und sieht damit eine vollständige Harmonisierung der Produktanforderungen vor.
  • Detaillierte technische Spezifikationen werden in delegierten Rechtsakten festgelegt, die die Kommission erlässt, und nicht in harmonisierten Normen.
  • Zudem erlässt die Kommission Durchführungsrechtsakte, die Verwaltungsvorschriften wie das Muster für den Typgenehmigungsbogen festlegen.

Text des Verordnungsvorschlags