Das Paket umfasst Vorschläge für eine Verordnung sowie eine Richtlinie, mit denen die Möglichkeit zum Erlass von Common Specifications auf zahlreiche weitere Binnenmarktvorschriften ausgeweitet werden soll.
Die gebilligte Position übernimmt die zentralen Elemente der Kommissionsvorschläge zu Aspekten der Digitalisierung und den Common Specifications, nimmt jedoch mehrere technische Änderungen vor, die auf die die jeweiligen Rechtsakte zugeschnitten sind. Die Vorschriften zu den Common Specifications seien dabei an die Formulierungen angeglichen worden, die derzeit in der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (nur EN – Artikel 14) vorgesehen sind. Zudem stelle der Ratstext klar, dass Common Specifications lediglich als Ausweichmöglichkeit dienen sollen, für den Fall, dass harmonisierte Normen nicht verfügbar oder unzureichend sind.
Im Europäischen Parlament ist der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) für die Erarbeitung der Parlamentsposition zuständig. Sobald sowohl Rat als auch Parlament ihre jeweiligen Mandate beschlossen haben, können die Trilogverhandlungen mit der Kommission beginnen.