CWA werden auf der Grundlage dieses Leitfadens in speziell eingerichteten Workshops erarbeitet. Ein Kreis aus individuellen Personen und Organisationen erarbeitet dabei ein Dokument, das nicht unbedingt die Meinung aller Interessengruppen widerspiegelt. Es besteht zudem keine Konsenspflicht und eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht zwingend vorgesehen. Dies kann sinnvoll sein, um technologischen Entwicklungen in schnelllebigen Branchen wie dem IT-Sektor gerecht zu werden oder um Forschungsergebnisse zeitnah zu standardisieren.
Sicherheitsrelevante Aspekte dürfen jedoch nicht in solchen Workshops, sondern nur in vollwertigen Normungsgremien wie Technischen Komitees (TC) oder Projektkomitees (PC) erarbeitet werden. Diese wichtige Regel galt bisher nur für CENELEC. Die KAN hatte sich daher jahrelang dafür eingesetzt, dass sie auch für CWA anzuwenden ist, die bei CEN erarbeitet werden. Dies sowie das Verbot Aspekte zu regeln, die Gegenstand europäischer Rechtsakte sind, wurde nun mit der Neufassung des Guide 29 umgesetzt, was die KAN ausdrücklich begrüßt.
Weitere Informationen:
Guide 29 “A rapid way to standardization” (pdf, nicht barrierefrei) und auf der Website von CEN-CENELEC