Bericht aus Brüssel

Europäische Flagge und Flaggen europäischer Länder ©hadrian-ifeelstock

In regelmäßigen Abständen informiert die Europavertretung der KAN-Geschäftsstelle über aktuelle Entwicklungen aus dem Umfeld der KAN-Themen in Brüssel:

Aus den Europäischen Institutionen

Die Europäische Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein, um Rechtsvorschriften über Arbeitsplatzgrenzwerte für gefährliche Chemikalien in Einklang mit EU-Recht zu bringen. Deutschland wird aufgefordert die Richtlinie (EU) 2017/164 zur Festlegung einer vierten Liste von Arbeitsplatzrichtgrenzwerten für chemische Arbeitsstoffe ordnungsgemäß in nationales Recht umzusetzen.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet die EU-Grenzwerte zur Vermeidung schädlicher Auswirkungen bei kurzfristiger oder täglicher Exposition durch gefährliche Chemikalien als Richtgrenzwerte bei der Festlegung ihrer nationalen Grenzwerte zu berücksichtigen. Obwohl Deutschland verbindliche Grenzwerte für Acrylaldehyd und Schwefeldioxid eingeführt hat, konnte es keine angemessene Erklärung dafür liefern, dass der für Acrylaldehyd festgelegte nationale Grenzwert viermal höher, und der für Schwefeldioxid festgelegte nationale Grenzwert doppelt so hoch wie der jeweils von der EU vorgegebene Richtgrenzwert ist. Zudem konnte Deutschland nicht begründen, warum die EU-Grenzwerte in Deutschland nicht umgesetzt werden können. Sollte Deutschland innerhalb von zwei Monaten nicht auf die Beanstandungen der Europäischen Kommission reagieren, kann diese als nächsten Schritt eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln.

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