Anwendungsbeginn der Bauprodukteverordnung

Ein aufgeklappter Laptop zeigt einen Bildschirm mit dem Wort Compliance und mehreren dazugehörigen Symbolen wie Regeln, Qualitäts­sicherung und Standards. Gegenüber am Tisch sitzen zwei Personen in orangefarbenen Warnwesten, die Bauzeichnungen vor sich liegen haben. © InfiniteFlow – stock.adobe.com

Seit dem 8. Januar 2026 finden die Vorschriften der Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten (Bauprodukteverordnung) umfassend Anwendung. Einige Vorschriften, insbesondere solche, die im Zusammenhang mit der Entwicklung von Normen stehen, gelten bereits seit Januar 2025. Die Verordnung führt unter anderem einen digitalen Produktpass für Bauprodukte ein und erweitert den Anwendungsbereich auf wiederverwendete Baumaterialen.

Bereits 2020 hatte die Kommission den sogenannten CPR-Aquis-Prozess initiiert und eine Acquis-Expertengruppe eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, den Bedarf der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die erforderlichen harmonisierten technischen Spezifikationen unter der neuen Bauprodukteverordnung zu identifizieren und gegenüber der Kommission zu adressieren. Die Arbeit dieser Expertengruppe orientiert sich an einem (ersten) Arbeitsplan, den die Kommission am 16. Dezember 2025 veröffentlicht hat: Arbeitsplan für 2026-2029 (nur EN).

Dieser legt nun erstmalig den Zeitplan für die Entwicklung der Normen für alle Produktfamilien des Anhang VII der Verordnung fest. Die unterhalb der CPR-Aquis-Expertengruppe eingerichteten 14 Untergruppen spezifizieren anschließend die für die Produktfamilien erforderlichen wesentlichen Merkmale, Bewertungs- und Prüfungsmethoden, Schwellenwerte und Leistungsklassen sowie mögliche Produktanforderungen oder Kennzeichen.

Hier geht es zur Verordnung (EU) 2024/3110 (Bauprodukteverordnung)