Intensivstation

1. Schutzkleidung  / Abdecktücher, diverse, z.B. Reihe DIN EN 13795

Schutzkleidung gibt es in vielfältige Ausführungen. Meist wird sie als persönliche Schutzausrüstung (PSA) eingesetzt, um sich selbst vor Risiken zu schützen. Die hier dargestellte Operationskleidung (oder auch die Operationsabdecktücher) sind Medizinprodukte, die vornehmlich zum Schutz der Patienten eingesetzt werden. Die Normenreihe EN 13795 "Operationskleidung und -abdecktücher" legt Anforderungen und Prüfungen fest. 

Normen für medizinische Ausrüstung (Link auf die Website des Beuth-Verlags mit kostenlos bereit gestellten Normen)

2. Beatmungsgerät, z.B. DIN EN 794-3

3. Desinfektionsmittel, RKI-Liste

Relevant ist hier die Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren für Desinfektionsmaßnahmen gemäß § 18 Infektionsschutzgesetz. Unterschieden werden muss grundsätzlich zwischen Flächendesinfektionsmitteln und solchen, die beim Menschen eingesetzt werden. Die Prüfverfahren zur Wirksamkeit sind vielfach in Normen festgelegt. 

4. Sterilisationsgerät, z.B. DIN 58946-7

Diese Norm legt Anforderungen und die entsprechenden Prüfungen für die Installation von Dampf-Sterilisatoren und ihre Versorgung mit Betriebsstoffen fest. Sie enthält auch Anforderungen für die Umgebungsbedingen und für den Betreib bei der Sterilisation von Medizinprodukten mit feuchter Hitze.

5. Augenschutz, DIN EN 166

Augenschutz - hier im Bild sind Schutzbrillen dargestellt - ist eine persönliche Schutzausrüstzung (PSA) und unterliegt der europäischen PSA-Verordnung. Die Norm EN 166 "Persönlicher Augenschutz" legt Anforderungen und Prüfungen fest. Das medizinische Personal trägt Augenschutz zum Beispiel zum Schutz vor Tropfen und Spritzern. Im OP-Bereich könnte zum Beispiel auch Laserschutz eine Rolle spielen.

Normen für medizinische Ausrüstung (Link auf die Website des Beuth-Verlags mit kostenlos bereit gestellten Normen)

6. Rollstuhl, DIN EN 12183

Leider fehlt bisher in relevanten Normen die Forderung, dass das maximal Nutzergewicht/die maximale Arbeitslast deutlich sichtbar am Produkt selbst angebracht wird. Die KAN setzt sich dafür ein. Nach Rückmeldungen der Unfallversicherungsträger in Deutschland (Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) ist in der Praxis die Kennzeichnung von muskelkraftbetriebenen Rollstühlen bezüglich des maximalen Nutzergewichts/der sicheren Arbeitslast am Rollstuhl selbst vollkommen unzureichend, was für die Pflegebranche ein großes Problem darstellt. Eine Information in der Benutzerinformation reicht nicht aus, da gerade im Krankenhaus die Anwender und Patienten von Hilfsmitteln in der Praxis häufig wechseln. 

7. Toilettenstuhl, übergeordnet DIN EN ISO 21856

Bei DIN EN ISO 21856 setzt sich die KAN dafür ein, dass solche Hilfsmittel,die dazu bestimmt sind, Patienten oder Benutzer zu tragen oder zu halten, mit der maximalen sicheren Arbeitslast auf dem Hilfsmittel selbst gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss gut sichtbar und in ausreichender Schriftgröße sein. Die Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung muss der Belastung während des bestimmungsgemäßen Gebrauchs entsprechen (z.B. Reinigung oder Desinfektion bei Wechsel des Nutzers).

8. Krankenhausbett (Medizinische Betten), DIN EN 60601-2-52

Die Norm DIN EN 60601-2-52 behandelt die besonderen Festlegungen für die Sicherheit einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale von medizinischen Betten. Grundsätzlich kann es bei den medizinischen Betten zu ähnlichen Quetsch-Unfällen unterhalb der Liegefläche kommen wie bei den Therapieliegen. Bisher sind aber vor allem Unfälle mit Patienten bekannt, die die Höhenverstellung mit der Handbedienung betätigt haben, während sie sich selbst unter dem Bett befanden. In der neusten Version der Norm wird eine automatische Deaktivierung der Steuerung gefordert. Zudem werden andere besondere Gefährdungen für Patienten behandelt.