KANBrief 1/16

Intelligente persönliche Schutzausrüstungen und Schutzsysteme

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) werden kontinuierlich weiterentwickelt, um den Anforderungen gewerblicher und privater Nutzer gerecht zu werden. Der Trend geht unter anderem hin zu ‚intelligenter PSA‘ oder sogar ‚intelligenten persönlichen Schutzsystemen‘ (PSS). Während erste Produkte bereits erhältlich sind, müssen bei komplexen Produkten, die vor allem im gewerblichen Bereich eingesetzt werden, vor der Markteinführung noch einige Probleme gelöst werden.

Seit einigen Jahren arbeiten verschiedene Forschungsinstitute und Unternehmen an Projekten zu PSA und PSS, teilweise mit finanzieller Unterstützung von der EU oder nationalen und regionalen Behörden. Beispiele sind:

  • Bauteile zur Kommunikation und zur Ortung des Trägers
     
  • Sensoren zur Überwachung von Körperfunktionen und der Arbeitsumgebung (z.B. für Feuerwehrleute)
     
  • Kühl- oder Heizelemente, die die Körper- und Außentemperatur messen und nur bei Bedarf aktiv werden
     
  • aktive PSA, die als Nothalt bei Lasereinrichtungen oder Kettensägen fungieren, sobald diese die Sicherheit des PSA-Trägers gefährden
     
  • lichtemittierende flexible Materialien, die für gute Sichtbarkeit sorgen.

Bei allen Anwendungen müssen elektronische Bauteile in die Schutzausrüstung integriert sein. Intelligente Systeme benötigen zusätzlich eine (drahtlose) Verbindung zu externen Geräten. Hierüber können andere Personen (Sicherheitsbeauftragte, Feuerwehreinsatzleiter etc.) immer dann eingreifen, wenn ein Teammitglied vor einer Gefahr gewarnt werden muss oder Hilfe von Kollegen benötigt.

Marktreife noch nicht ganz gegeben

Die neuen PSA-Bauteile dürfen natürlich keine neuen Gefahren für den Benutzer mit sich bringen oder den Tragekomfort beeinträchtigen. Zudem müssen sie unter allen vorhersehbaren Nutzungsbedingungen ordnungsgemäß arbeiten. Wenn die Sicherheit oder gar das Leben eines Feuerwehrmannes davon abhängt, dass er von den in seinem PSS verbauten elektronischen Bauteilen korrekte Informationen erhält, müssen diese auch bei hohen Temperaturen oder in verrauchten Gebäuden unbedingt zuverlässig funktionieren. Dies muss abgeprüft werden. Dazu muss man sich auf Mindestanforderungen an die technische Zuverlässigkeit der Systeme einigen. Gegebenenfalls sind ergänzend Notsicherungssysteme vorzusehen.

Solange jedoch ein standardisiertes Verfahren für die Prüfung dieser Bauteile fehlt, wird weder bei Arbeitgebern noch bei Arbeitnehmern ausreichendes Vertrauen in diese technischen Entwicklungen entstehen – selbst wenn ihr Nutzen für jedermann offensichtlich ist.

Die (Netz-)Sicherheit und der Datenschutz dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Die Systeme müssen wirkungsvoll vor dem Eingriff von Hackern geschützt werden. Insbesondere wenn Körperfunktionen überwacht werden, müssen Protokolle vereinbart werden, nach denen die Daten so verarbeitet werden, dass die Privatsphäre der Träger geschützt bleibt.

Auch die Ergonomie der Systeme sollten die Anbieter berücksichtigen. Wenn Schutzkleidung, Schuhe und Handschuhe mit Kopf- und Atemschutz und möglicherweise noch einer Absturzsicherung kombiniert werden, ist der Träger darauf angewiesen, dass alle Ausrüstungsteile perfekt aufeinander abgestimmt sind. Intelligente Bauteile müssen so miteinander verbunden sein, dass der Träger alle Informationen aus einer einzigen Quelle erhält. Andernfalls besteht das Risiko einer Informationsüberflutung: Der Träger des Systems müsste sich entweder unaufhörlich auf die diversen eingehenden Warnungen und Informationen konzentrieren oder würde sie womöglich schlichtweg ignorieren.

In rechtlicher Hinsicht kann noch einiges getan werden, um die Einführung intelligenter PSA und PPS zu unterstützen. Diese unterliegen nicht mehr ausschließlich der PSA-Gesetzgebung, sondern weiteren Rechtsakten wie der Funkanlagenrichtlinie oder der Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit. Allerdings sind die verschiedenen gesetzlichen Regelungen leider nicht gut aufeinander abgestimmt und praktische Leitfäden fehlen. Um die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen nachzuweisen, müssen an der Zertifizierung möglicherweise verschiedene notifizierte Stellen beteiligt werden. Gleiches gilt für die Markt-überwachungsbehörden.

Einige dieser Fragen können mithilfe von Normen oder Leitfäden guter Praxis gelöst werden. Bei CEN/CENELEC laufen bereits Bemühungen, mit der Erarbeitung von Normen oder Technischen Berichten zu beginnen. Damit die technischen Möglichkeiten eines Tages Realität werden, ist die Zusammenarbeit von Experten verschiedener Fachrichtungen entscheidend.

Henk Vanhoutte
henk.vanhoutte@eu-esf.org