KANBrief 4/13

Sichere Lagerung von Holzpellets

Holzpellets haben sich als Heizmaterial auf dem europäischen Markt fest etabliert. Allein in Deutschland wurden 2013 rund 2.300.000 Tonnen produziert, die in 320.000 Pelletkesseln und Kaminöfen für natürliche Wärme sorgen (depi). Allerdings gehen von Pellets bei der Lagerung Kohlenmonoxid-Ausgasungen aus, die bereits zu mehreren Todesfällen geführt haben. Die KAN sieht hier Handlungsbedarf und hat unter anderem die Erstellung einer DGUV-Information angestoßen.

Pellets bestehen aus Sägespänen, die ohne chemische Zusätze unter hohem Druck in eine Zylinderform gepresst werden. Sie werden typischerweise in großen Säge- und Hobelwerken hergestellt, wo der benötigte Rohstoff als Nebenprodukt anfällt. Der Transport der Pellets zum Endkunden erfolgt über eine längere Logistikkette, die Überseetransporte, Hafenläger und unterschiedliche Lagertypen bei Produzenten und Zwischenhändlern einschließen kann. Zum Abschluss werden die Pellets in der Regel über die Straße transportiert und in – oftmals private – Heizungsläger eingeblasen.

Klein aber nicht ungefährlich

Noch weitgehend unbekannt war bis vor kurzem, dass in Pelletlagerräumen lebensbedrohliche Konzentrationen an Kohlenmonoxid (CO) auftreten können. Neben der Möglichkeit, dass CO aus nicht ordnungsgemäß funktionierenden Heizkesseln entweicht, besteht besonders in geschlossenen Lagerräumen die Gefahr, dass durch Autoxidation der im Holz enthaltenen ungesättigten Fettsäuren gesundheitsschädliche oder tödliche CO-Konzentration auftreten. Das Ausmaß dieser Ausgasung ist unter anderem abhängig von den eingesetzten Holzarten, dem Alter der Pellets (besonders hoch in den ersten sechs Wochen nach Produktion), der Lagerdauer, der Temperatur und der Sauerstoffverfügbarkeit im Lagerraum. Es gibt Hinweise, dass auch die mechanische Beanspruchung der Pellets bei Befüllvorgängen von Bedeutung ist (Emhofer u. Pointer. Lagertechnik und Sicherheit bei der Pelletlagerung Bioenergy2020+, Graz, 2009; Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Sachsen. Abschlussbericht zur Sonderaktion „Lagerung von Holzpellets“ (pdf, nicht barrierefrei), 2013).
 

Allein im Zeitraum von 2002 bis 2011 gab es in Europa 13 erfasste tödliche Unfälle durch CO-Vergiftung, davon zehn in Schiffsladeräumen, Großlägern und Silos sowie ab 2010 drei in privaten Haushaltslägern (Gauthier et.al. Lethal Carbon Monoxide Poisoning in Wood Pellet Storerooms. Düsseldorf/Zürich, 2012). Weitere Unfälle in Pelletlägern in Wohnanlagen mit allerdings nicht tödlichem Ausgang sind auch später bekannt geworden. Betroffen sind sowohl Privatpersonen als auch mit Wartungs- und Reparaturaufgaben betraute gewerbliche Kräfte.

Handlungsbedarf

Auffällig ist, dass die Unfallgefahr durch die bisherigen Regelungen in unterschiedlichen Rechtsbereichen wie Chemikalien-, Umweltoder Baurecht offenbar nicht wirkungsvoll eingedämmt werden konnte. Der Schluss liegt daher nahe, dass zusätzliche und besser auf die Praxis zugeschnittene Regeln zu präventiven technischen Maßnahmen sowie Verhaltensvorgaben nötig sind. Zudem muss sichergestellt werden, dass diese Informationen zuverlässig zum Betreiber gelangen.

Vor diesem Hintergrund hat die KAN beim Fachbereich Handel und Logistik die Erarbeitung einer DGUV-Information zur Lagerung von Holzpellets angeregt. Im Vorfeld sollen Messungen in bestehenden Pelletlägern durchgeführt werden, die unterschiedliche Prozesssituationen und Füllstände berücksichtigen. Aus den gewonnen Erkenntnissen soll dann unter Mitwirkung der betroffenen Fachkreise eine Handlungsanleitung entstehen. Damit den Betroffenen frühzeitig erste Informationen zur Verfügung stehen, wird der Fachbereich Handel und Logistik der DGUV bereits Anfang 2014 eine Informationsschrift herausgeben.

Da neben der Lagerung der Pellets auch Fragen der Herstellung und des Transportes bis hin zur Anlagengestaltung eine Rolle spielen können, muss ein tragfähiger Präventionsansatz umfassend ausgelegt sein. Die KAN setzt sich daher dafür ein, dass

• Normen zu Pelletheizkesseln um Sicherheitsanforderungen ergänzt werden (z.B. Lüftungsstutzen im Lager) und Benutzerhinweise umfassend auf Risiken für gewerbliche und private Nutzer hinweisen,

• geprüft wird, ob die CO-Emission von Pellets durch technische Veränderungen verringert und die in der Normung geforderte Benutzerinformation verbessert werden kann,

• der derzeitige Entwurf der VDI-Richtlinie 3464 „Emissionsminderung – Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher […]“ die vorliegenden Erkenntnisse zu beispielsweise Mindestlüftungszeiten hinreichend berücksichtigt.

Nicht zuletzt wäre auch zu überlegen, in welcher Form das Baurecht expliziter als bisher zu einer sicheren Gestaltung von Pelletlagerräumen beitragen kann, zum Beispiel über die von den Ländern herausgegebenen Feuerungsverordnungen.

 

Michael Robert
robert@kan.de