Additive Fertigung, umgangssprachlich 3D-Druck, ist ein Sammelbegriff für Herstellungsprozesse, bei denen ein Material lagenweise gefertigt wird. Die Verfahren eignen sich besonders gut, um passgenaue Bauteile zu erstellen. Abhängig von den Ausgangsrohstoffen und dem Einsatzzweck können sich die Herstellungsprozesse deutlich unterscheiden. Jede dieser Technologien birgt eigene Gefährdungen, die zu beachten sind.
Aktuell existiert im deutschen Normenwerk keine Typ-C-Norm für ein additives Fertigungsverfahren, die Anforderungen zu einem einzelnen Maschinentyp definiert. Für Maschinen, die einen Laserstrahl und ein Pulverbett mit metallischem Pulver verwenden, wird mit EN ISO/ASTM 52938-1 eine solche Typ-C-Norm erarbeitet. Die europäischen Akteure sind bemüht, dass dieses Dokument unter der Maschinenrichtlinie harmonisiert werden kann. Die KAN-Geschäftsstelle beteiligt sich aktiv am Erarbeitungsprozess.
Verschiedene Organisationen sind bestrebt, neben der Produkt- beziehungsweise Maschinensicherheit auch betriebliche Arbeitsschutzaspekte in Normen festzuhalten. Auf Grund des differenzierten Regelwerks von Staat und Unfallversicherungsträgern zum betrieblichen Arbeitsschutz befürworten die Kreise der KAN Normen zu betrieblichen Arbeitsschutzaspekten nur in Ausnahmefällen. Insbesondere international ist diese Position jedoch nicht immer durchsetzbar. In einem solchen Fall ist es notwendig, den Erarbeitungsprozess zu begleiten, sodass zumindest ein fachlich vertretbares Dokument entsteht. Aus diesem Grund hat die KAN-Geschäftsstelle beispielsweise an der Erarbeitung von ISO/ASTM 52931 über „allgemeine Grundsätze für die Verwendung metallischer Materialien“ mitgewirkt.