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getrennt von der Herstellung der PSA-Produkte ist die Benutzung von PSA. Diese ist durch die EG-Arbeitsschutzrichtlinie 89/656/EWG (eine Richtlinie nach Artikel 153 AEU-Vertrag) geregelt. Sie ist in Deutschland
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Normungsauftrag Die Arbeitsschutzritter von KANelot hatten die Idee für einen genormten Ritterhelm nicht alleine: Die Europäische Tafelrunde erteilt aufgrund zahlreicher Kopfverletzungen in der Vergangenheit
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Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Referat Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz KANBrief 2/22: Künstliche Intelligenz durchdringt Arbeits- und Lebenswelten KAN-Position zum EU-Verordnung [...] deutsche Recht übertragen. Unter den...