KANBrief 2/18

Eine Messmethode für Schadstoffemissionen von ­handgeführten Elektrowerkzeugen

Holz- oder Quarzstaubemissionen, die von neuen handgeführten Elektrowerkzeugen ausgehen, werden anhand von genormten Prüfverfahren gemessen. Diese Verfahren haben jedoch gewisse Grenzen, die sich negativ auf die Wiederholpräzision auswirken. Das französische Arbeitsschutzinstitut INRS schlägt ein anderes Prüfverfahren vor, mit dem sich verschiedene Maschinen für den gleichen Arbeitsvorgang je nach Höhe der Staubemissionen klassifizieren lassen.

Das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) hat mit TC 116/WG 04 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die spezifische Typ-C-Normen (Normenreihe EN 50632) mit Messverfahren für Holz- oder Quarzstaubemissionen von handgeführten Elektrowerkzeugen erarbeitet. In diesem Normungsgremium sind hauptsächlich Maschinenhersteller (Bosch, Stanley Black und Decker, Hilti, Makita, Hitachi, Festool, Metabo, Fein, Varo …) und Prüf- und Zertifizierungseinrichtungen (SGS, Intertek, VDE Testing…) vertreten. Das INRS beteiligt sich an dieser Arbeitsgruppe, um seinen Sachverstand auf dem Gebiet der Messung von Staubemis­sionen von Maschinen einzubringen.

Die Messverfahren betreffen Staubemissionen von Holzbearbeitungsmaschinen wie Kreissägen, Schleifgeräten, Oberfräsen, Hobeln oder Stichsägen sowie Quarzstaubemissionen durch Bohrmaschinen, Schleifgeräte oder Trennschleifer. Für jede dieser Maschinen wurde ein bestimmter Prüfablauf festgelegt. Ein Prüfdurchgang dauert immer mindestens eine halbe Stunde und muss mehrfach wiederholt werden, um am Ende einen Mittelwert der Staubkonzentration ermitteln zu können.

Prüfung belastet Bedienperson

Aktuell werden diese Prüfungen von Personen durchgeführt, die für jeden Maschinentyp wiederholt bestimmte Arbeitsvorgänge durchführen. Dabei werden die Staubemissionen an zwei festen Punkten am Körper der Bedienperson gemessen. Diese Messungen finden in einem unbelüfteten Prüfraum nach EN 1093-9 (Sicherheit von Maschinen – Bewertung der Emission von luftgetragenen Gefahrstoffen – Teil 9: Konzentrationsparameter des luftverunreinigenden Stoffes, Prüfraumverfahren) statt. Diese Norm wurde ursprünglich für Staubkonzentrationsmessungen rund um Maschinen erarbeitet, deren Absaugeinrichtung einen Volumenstrom von mehr als 500 m3/h aufweist.

Nach den Vorgaben der Prüfnorm werden die Messungen mit handgeführten Elektrowerkzeugen durchgeführt, die an eine mobile Absaugung angeschlossen sind, die den Staub erfasst. Allerdings füllen sich die Filter und der Auffangbeutel im Laufe der Prüfdurchgänge zunehmend mit Staub, so dass sich die Nenn-Absaugrate (die den Neuzustand der Absaugung beschreibt) verändert. Diese Absaugrate ist also weder konstant noch während der Prüfung kontrollierbar, obwohl sie eigentlich eine wichtige Messgröße dafür sein sollte, wie zuverlässig der Staub an der Maschine aufgefangen wird. Zudem stoßen die mobilen Absauggeräte während des Betriebs Abluft in den Prüfraum aus, so dass die gemessene Konzentration schwanken kann. Man muss daher festhalten, dass die Messung, die bei diesen Prüfdurchgängen am Körper der Bedienperson erfolgt, lediglich Anhaltspunkte liefert und auf keinen Fall mit einer Expositionsmessung verglichen werden kann. Sie gibt auch nicht an, wie hoch die tatsächliche Staubemission der Maschine ist, da diese durch die Bedienperson (Körperbau, Haltung, Bewegungen …) beeinflusst wird. Diese spezifischen Aspekte wirken sich auf die Staubkonzentrationsmessungen aus und beeinträchtigen die Wiederholpräzision der Prüfungen.

Vorschlag des INRS für anderes Verfahren

Das INRS schlägt vor, für die Prüfungen das gleiche Verfahren zu nutzen, die verschiedenen Arbeitsvorgänge jedoch von einem Roboter durchführen zu lassen. Der Einsatz einer vollautomatisierten Prüfkabine führt zu einer besseren Wiederholpräzision der Messungen und verhindert vor allem, dass eine Person bei der Durchführung der Prüfung krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffen ausgesetzt wird. Es werden nur die tatsächlich von der Maschine ausgestoßenen Schadstoffemissionen gemessen (Die Studie bezog sich nur auf Holzstaub.), und die Absaugvorrichtung für Späne und Staub befindet sich außerhalb des Prüfraums. Dieses Absaugsystem wird je nach Maschine kalibriert, so dass bei allen Prüfungen ein bekannter und konstanter Absaugungsvolumenstrom herrscht. Die Messungen finden in einem belüfteten Prüfraum nach EN 1093-3 (Sicherheit von Maschinen – Bewertung der Emission von luftgetragenen Gefahrstoffen – Teil 3: Prüfstandverfahren zur Messung der Emissionsrate eines bestimmten luftverunreinigenden Stoffes) statt.

Dieses Verfahren wurde für die Messung von Schadstoffemissionen von Maschinen entwickelt und bietet die Möglichkeit, die verschiedenen Maschinen für gleiche Arbeitsvorgänge in Klassen einzuteilen. Das INRS bringt seinen Sachverstand ein, indem es sich an der Normungsarbeit im TC 116/WG 04 beteiligt, um diese beiden Prüfverfahren zusammenzuführen und die Schadstoffemissionen von handgeführten Elektrowerkzeugen künftig sicherer und zuverlässiger bestimmen zu können.

Weitere Informationen zur Studie des INRS.

François-Xavier Keller
francois-xavier.keller@inrs.fr