KANBrief 2/10
Sicheres Fahren und Transportieren – das Thema der Präventionskampagne 2010/2011 der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung – ist nicht allein eine Frage des richtigen Verhaltens. Die Transportmittel selbst müssen ebenfalls sicher sein. Daher sind Normen mit ihren Beschaffenheitsanforderungen ein wichtiger Ansatzpunkt für die Prävention von Unfällen und Gesundheitsgefahren in diesem Bereich.
Ein zentrales Thema der Kampagne „Risiko raus!“ ist der innerbetriebliche Transport und Verkehr. Zwei Beispiele sollen die Vielfalt der Risiken verdeutlichen, die mit diesem Schwerpunkt verbunden sind: Ladungssicherung und Fahrräder.
Ladungssicherung
Ob Wasserflasche oder Werkzeugkasten – die Gefährdung durch ungesicherte Ladung wird häufig unterschätzt. Bei starkem Bremsen können Güter durch das Fahrzeug geschleudert werden, von Ladeflächen herunterfallen oder gar das Fahrzeug umkippen lassen. „Vereinfacht kann man sagen, dass alle Gegenstände im Fahrzeug bei einer Vollbremsung oder einem Crash ihre ursprüngliche Geschwindigkeit beibehalten wollen. Auch harmlos erscheinende Objekte im Fahrzeuginneren können so zu Geschossen und damit zu einer Gefahr für die Insassen werden“, erläutert Dr. Karl Schories vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV (DGUV-Forum 3/2010, S. 8.).
Hinweise, wie man Ladung im LKW, im Kleintransporter oder im PKW sicher verstauen kann, geben verschiedene Broschüren der Unfallversicherung (BG-Informationen 597-21 (PKW und Kleintransporter) und 649 (LKW); „Risiko raus – Ladungssicherung in der Landwirtschaft“ (pdf), Broschüre der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung, 2010. Oft helfen schon einfache Maßnahmen wie Anti-Rutsch-Matten im Kofferraum oder auf der Ladefläche. Muss jedoch die Ladung fest verzurrt werden, sind je nach der Beschaffenheit des Ladeguts und des Fahrzeugs Zurrketten oder -gurte über die Ladung zu legen bzw. an dieser zu befestigen, mit den Zurrpunkten des Fahrzeugs zu verbinden und mit Spannern oder Ratschen zu straffen. Anforderungen beispielsweise an die Ausstattung der Fahrzeuge (Halterungen, Zurrpunkte, Ösen), an die Zurrmittel (Gurte, Seile, Ketten) sowie an die zulässigen Zurrkräfte werden in den Normenreihen DIN 75410, EN 12195 und EN 12640 geregelt.
Derzeit steht im Zuge der regelmäßigen Normüberprüfung eine Überarbeitung der EN 12195 für die Berechnung von Ladungssicherungskräften an. In Deutschland begleitet der Fachausschuss Verkehr der DGUV diese Normungsarbeit aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Zuvor hat der Normenausschuss bereits auf Grundlage der DIN 75410-3 die internationale Norm ISO 27956 „Straßenfahrzeuge – Ladungssicherung in Lieferwagen (Kastenwagen) – Anforderungen und Prüfmethoden“ erarbeitet. Damit sind die bewährten Anforderungen der deutschen Norm an Trennwände und Zurrpunkte nun auch im internationalen Regelwerk verankert.
Fahrräder
Ein anderer Schwerpunkt der Kampagne „Risiko raus!“ soll dazu beitragen, Fahrradunfälle von Schülern zu reduzieren. Erste Voraussetzung dafür ist ein sicheres Fahrrad. Was Hersteller hinsichtlich der Sicherheit von Rädern zu beachten haben, ist in den Normen DIN EN 14765 (Kinderfahrräder) und DIN EN 14764 (City- und Trekking-Fahrräder) enthalten. Beide Normen waren allerdings bereits bei ihrem ersten Erscheinen 2006 als unzulänglich erachtet worden. Ihre Sicherheitsanforderungen sind so gering, dass sie auch von minderwertiger Billigware problemlos erfüllt werden. Als nicht ausreichend kritisierte der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) damals zum Beispiel die zu geringe Festigkeit von Lenker, Vorbau und Rahmen (beim Beschleunigen, Wiegetritt oder Bergauffahren), die Mindesteinstecktiefe des Lenkers, den vorgesehenen Anbringungsort der Leuchten sowie Bremsprüfungen mit einem viel zu niedrigen Gesamtgewicht (von 100 kg, realistisch wären 150 kg).
Die aktuelle Kampagne startet bei den Jüngsten und legt einen besonderen Schwerpunkt auf die 10- bis 15-Jährigen, da in dieser Altersstufe Unfälle besonders häufig sind. Fahrräder werden aber nicht nur für die Fahrt zur Schule oder zur Arbeit genutzt, sondern auch für innerbetriebliche Wege in großen Betrieben (etwa auf Flughäfen) oder für Transporte im Post- und Kurierdienst. Für diese Fahrradtypen bestehen bisher noch gar keine speziellen Anforderungen in Normen. Die Aufmerksamkeit der Arbeitsschutzvertreter wird sich daher auf die ganze Anwendungsbreite richten müssen, um die Sicherheitsstandards für Schüler- und Berufsfahrräder weiterzuentwickeln und dem Stand der Technik anzupassen.
Ulrich Bamberg